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DBA //

DBA Österreich: Abschluss einer Konsultationsvereinbarung (BMF)

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA-Österreich hat das BMF ein Schreiben zum Abschluss einer Konsultationsvereinbarung gestützt auf Artikel 25 Abs. 3 des DBA-Österreich bezüglich der Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Rentenzahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 19.2.2026 - IV B 2 - S 1301-AUT/00983/013/011).

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KStTG //

Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das BZSt (BMF)

Das BMF hat den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Abs. 1 AO und nach § 12 Satz 2 KStTG sowie die amtlich bestimmte Schnittstelle für Meldungen hinsichtlich des Gesetzes über die Meldepflicht von Anbietern und den automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen bei Kryptowerte-Dienstleistungen (KStTG) an das BZSt bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 14.1.2026 - IV D 3 - S 1316/00708/051/004).

Umsatzsteuer international //

Vorsteuerabzug trotz verspäteter ordnungsgemäßer Rechnung

EuG, Urteil vom 11.2.2026 – T-689/24

Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs gehören zu den klassischen Konfliktfeldern zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung. In der Praxis geht es häufig weniger um die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs als um formelle Anforderungen und deren zeitliche Zuordnung zu einem bestimmten Besteuerungszeitraum. Genau in diesem Spannungsfeld liegt die vorliegende Entscheidung. Das EuG (Kammer für Vorabentscheidungssachen) stellt klar, dass eine nationale Regelung unionsrechtswidrig ist, wenn sie den Vorsteuerabzug systematisch in einen späteren Zeitraum verschiebt, obwohl der Steuerpflichtige die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung bereits erhalten hat (EuG, Urteil vom 11.2.2026 – T-689/24). Damit stärkt das Gericht erneut den Grundsatz des sofortigen Vorsteuerabzugs und grenzt die Grenzen zulässiger Formalanforderungen i. S. von Art. 273 MwStSystRL ab.

Umsatzsteuer national //

Bauträger-Altfälle: Aufrechnung durch FA mit Erstattungsanspruch durch Anwendung des § 171 Abs. 14 AO

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.5.2025 – 7 K 11132/22

Fragen der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit Bauleistungen nach der historischen Fassung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG beschäftigen viele Jahre nach Ergehen einer Grundsatzentscheidung des BFH (BFH, Urteil vom 22.8.2013 – V R 37/10, BStBl 2014 II S. 128) und der folgenden Einführung des § 27 Abs. 19 UStG sowie unionsrechtskonformeren Anpassung des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG immer wieder die Finanzgerichte. Nunmehr konnte das FG Berlin-Brandenburg in einem Fall entscheiden, bei dem der Leistungsempfänger gegen die Aufrechnung durch das FA vorgehen wollte und eine Reihe von Argumenten vorbrachte (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.5.2025 – 7 K 11132/22). Dabei war zusätzlich zu entscheiden, ob die Zivil- oder die Finanzgerichtsbarkeit vorrangig zuständig war. Gegen die Entscheidung wurde Revision beim BFH eingelegt, die unter V R 14/25 geführt wird.

Geldwäscheprävention //

GwG-Compliance: Regelung elektronischer Meldungen zur FIU durch die neue GwG-Meldeverordnung

Am 1.3.2026 tritt die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Absatz 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV) in Kraft. Sie regelt die Form und den Inhalt der Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU). Mit dieser Standardisierung sollen insbesondere die Angaben bei den Meldungen vereinheitlicht und damit insgesamt deren Qualität verbessert werden.

Beruf //

Haftung des Steuerberaters im Zusammenhang mit der Beantragung von Coronahilfen

Das OLG Bamberg (Hinweisbeschluss v. 19.12.2024 - 3 U 85/24 e) hat Anhaltspunkte gegeben, wie sich Umfang und Grenzen eines Auftrags bestimmen lassen, der einen Steuerberater zur Auskunft über und zur Beantragung von Coronahilfen verpflichtete. Der Beschluss gibt zudem weitere Hinweise im Zusammenhang mit einem Beratungsmandat außerhalb eines steuerlichen Dauermandats und auf einem nicht steuerlichen Beratungsfeld, wie z. B. dem staatlicher Fördermaßnahmen.

Einkommensteuer //

Aktivrentengesetz

Die sog. Aktivrente ist keine Rente und damit auch keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr bleibt bei Mitarbeitern, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten, der Arbeitslohn aus der aktiven Tätigkeit im Rentenalter nach Maßgabe von § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei. Rund um diesen neuen Steuervorteil ergibt sich eine Vielzahl von Praxisfragen, die nunmehr durch ein am 6.2.2026 auf der Internetseite des BMF veröffentlichten FAQ aus Verwaltungssicht beantwortet wurden.

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