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Abgabenordnung/Gemeinnützigkeitsrecht //

Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen bei Aufhebung des Grundsatzes der Vermögensbindung

Eine Steuerbegünstigung nach dem Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung ist u. a. davon abhängig, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden darf (Grundsatz der Vermögensbindung; § 55 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 AO, § 61 Abs. 1 AO). Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass der Grundsatz der Vermögensbindung nicht mehr gewahrt ist, ist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 AO eine zehnjährig rückwirkende Nachversteuerung die Rechtsfolge. – Mit Urteil v. 20.11.2025 entschied der BFH, dass in diesem Fall auch dann eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i. S. des § 163 Abs. 1 Satz 1 AO ausscheide, wenn es tatsächlich nicht zu einer schädlichen Mittelverwendung gekommen ist. Dies gilt zumindest dann, wenn der Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung über ein Jahr fortbesteht.

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Digitalisierung //

Online-Verfahren vor Zivilgerichten: Amtsgerichte beginnen mit Erprobung (BMJV)

An acht deutschen Amtsgerichten beginnt am 15.4.2026 die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erste Version eines digitalen Eingabesystems zur Verfügung. Über das Eingabesystem können Bürger in einem schrittweisen Verfahren eine Klage erstellen und bei einem der teilnehmenden Amtsgerichte einreichen. Hierüber informiert das BMJV.

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Gesetzgebung //

Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuer (Bundestag)

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe eingebracht (BT-Drucks. 21/5321). Mit dem Gesetzentwurf soll eine befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um 14,04 Cent je Liter herbeigeführt werden. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter.

Steuerrecht //

Die steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen im Zeitalter der E-Rechnung

Von der Verwaltungsvorgabe zur betrieblichen Praxis

Die steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen ist ein Dauerbrenner. Sowohl im Festsetzungsverfahren als auch in der Prüfung durch die Außendienste. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung sind vielfach die vorgelagerten Prozesse der Entstehung und somit die ursprünglichen Aufzeichnungen durch das bewirtende Unternehmen sowie die Verbuchung nebst Dokumentation durch den Empfänger der Bewirtungsleistungen.

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Gesetzgebung //

Geplante Entlastungen für hohe Spritpreise (Bundesregierung)

Die Bundesregierung plant, Bürger sowie Unternehmen bei den Spritpreisen deutlich und schnell zu entlasten. Zudem will sie den Weg frei machen für weitere steuerliche Erleichterungen und strukturelle Reformen. Um die hohen Spritpreise abzufedern, soll u.a. die Mineralölsteuer für zwei Monate gesenkt werden. Zudem sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie i. H. von 1.000 € zu zahlen.

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Grundsteuer //

Änderungen am Grundbesitz bis zum 30.4.2026 anzeigen (BayLfSt)

Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) weist nochmals auf die einmalige Verlängerung der Frist zur Anzeige von Änderungen gegenüber der Steuerverwaltung bis zum 30.4.2026 hin und gibt weitergehende Informationen rund um die Anzeige von Änderungen bekannt.

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