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Gesetzgebung //

Geplante Entlastungen für hohe Spritpreise (Bundesregierung)

Die Bundesregierung plant, Bürger sowie Unternehmen bei den Spritpreisen deutlich und schnell zu entlasten. Zudem will sie den Weg frei machen für weitere steuerliche Erleichterungen und strukturelle Reformen. Um die hohen Spritpreise abzufedern, soll u.a. die Mineralölsteuer für zwei Monate gesenkt werden. Zudem sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie i. H. von 1.000 € zu zahlen.

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Grundsteuer //

Änderungen am Grundbesitz bis zum 30.4.2026 anzeigen (BayLfSt)

Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Die Eigentümer sind daher gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz zu melden. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) weist nochmals auf die einmalige Verlängerung der Frist zur Anzeige von Änderungen gegenüber der Steuerverwaltung bis zum 30.4.2026 hin und gibt weitergehende Informationen rund um die Anzeige von Änderungen bekannt.

Praxiswissen //

Betriebliche Altersversorgung (Teil 2) – Fokus: Steuerrecht

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) erfährt in Deutschland traditionell eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung. Hierin wird allgemein ein bedeutender Anreiz für Arbeitnehmer gesehen, die bAV in ihre persönliche Altersvorsorge zu integrieren. Ein wesentlicher Vorteil der betrieblichen Altersversorgung besteht darin, dass Beiträge innerhalb gesetzlicher Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Die steuerliche Flankierung ist der Motor der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Ohne die staatlichen Förderungen wäre die bAV für viele Arbeitnehmer lediglich ein verschobenes Einkommen ohne nennenswerten Hebeleffekt. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet hierbei strikt zwischen der Ansparphase und der späteren Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung).

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Gesetzgebung //

Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (BMF)

Das BMF hat am 8.4.2026 den Referentenentwurf für eine Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung (Bearbeitungsstand 5.3.2026) veröffentlicht. Mit der Verordnung sollen die Staaten Runda, Senegal sowie Trinidad und Tobago in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden, damit der automatische Finanzkonteninformationsaustausch ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 30.9.2025 auch mit diesen Ländern erfolgen kann.

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Digitalisierung //

Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“ geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern an den Start (FinMin)

Aus der „Amsel“ wird „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“. Unter diesem Namen geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern das Projekt an den Start, mit dem zunächst ausgewählte Steuerpflichtige von der Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden. Es handelt sich um ein Serviceangebot zur vereinfachten Einkommensteuerveranlagung (Amtsveranlagung, kurz: Amsel). Hierüber informiert das Thüringer Finanzministerium (FinMin).

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Einkommensteuer //

"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen DBA I (BFH)

Der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts Deutschlands i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG kann auch infolge einer Änderung der Rechtslage, z.B. aufgrund des Inkrafttretens eines neuen DBA, eintreten (Bestätigung des BMF-Schreibens v. 26.10.2018, BStBl 2018 I S. 1104). Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG tritt in der letzten juristischen Sekunde ein, bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird (entgegen BMF-Schreiben v. 26.10.2018, BStBl I 2018, 1104: BFH, Urteil v. 19.11.2025 - I R 41/22; veröffentlicht am 9.4.2026).

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Körperschaftsteuer //

"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen DBA II (BFH)

Ein zur Besteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns führender Ausschluss des Besteuerungsrechts Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG aufgrund des Inkrafttretens eines neuen DBA - sog. passive Entstrickung - setzt voraus, dass Deutschland in der Zeit vor Anwendbarkeit des neuen DBA das Besteuerungsrecht innehatte. Die Rechtsfolge des § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG tritt in der letzten juristischen Sekunde ein, bevor der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts wirksam wird (entgegen BMF, Schreiben v. 26.10.2018, BStBl I 2018, 1104: BFH, Urteil v. 19.11.2025 - I R 6/23; veröffentlicht am 9.4.2026).

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Gewerbesteuer //

Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft (BFH)

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine Kapitalgesellschaft unterliegt bei dieser grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. Dies gilt auch bei der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, deren sachliche Gewerbesteuerpflicht noch nicht begonnen hat (BFH, Urteil v. 11.12.2025 - III R 38/22; veröffentlicht am 9.4.2026).

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Umsatzsteuer //

Zur Ortsbestimmung beim Bezug sonstiger Leistungen im Verhältnis von Stammhaus und Betriebsstätte (BFH)

Der Ort einer § 3a Abs. 2 UStG unterliegenden Werbeleistung befindet sich nicht im Inland, wenn diese zwar von einem inländischen Verbindungsbüro des Leistungsempfängers mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem Drittland in Auftrag gegeben wird, aber nicht für den Bedarf dieses inländischen Verbindungsbüros, sondern für die wirtschaftliche Tätigkeit am Sitz des Leistungsempfängers im Drittland erbracht und verwendet wird (BFH, Urteil v. 4.12.2025 - V R 37/23; veröffentlicht am 9.4.2026).

Lohnsteuer //

Steuerliche Behandlung der doppelten Haushaltsführung

Es kommt regelmäßig vor, dass Angestellte aufgrund der Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses umziehen. Gerade bei Beschäftigten, die heimatlich sehr verwurzelt sind oder die bereits eine Familie haben, ist eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts jedoch meist schwer umsetzbar oder einfach nicht gewünscht. In solchen Fällen wird eine doppelte Haushaltsführung begründet, die sowohl steuerliche Möglichkeiten als auch Risiken mit sich bringt und ein Schwerpunkt jeder Lohnsteuer-Außenprüfung ist. Die wichtigsten Regelungen in diesem Bereich zeigt dieser Beitrag.

Abgabenordnung/Einkommensteuer //

Aussetzung der Vollziehung im Rahmen des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG

Mit Beschluss v. 4.3.2026 - VI B 44/25 (AdV) betonte der BFH zwar, dass er ernstliche Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG habe, versagte aber trotzdem die Aussetzung der Vollziehung, da vorliegend eine Saldierung zulasten des Steuerpflichtigen zu erfolgen hat. Somit war die Aussetzung der Vollziehung wegen des Verböserungsverbots zu versagen.

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