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NWB Nr. 50 vom

Update zur grunderwerbsteuerlichen Befreiungsvorschrift im Konzern

Hans-Christoph Graessner und Agron Mjeku

Mit der grunderwerbsteuerlichen Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern hat der Gesetzgeber eine wichtige Befreiungsvorschrift geschaffen, um derartige Vorgänge von der Grunderwerbsteuer vollständig zu entlasten. In der Praxis stellen sich regelmäßig Fragen zur Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der Vorschrift. Dies betrifft u. a. den Begriff „herrschendes Unternehmen“ sowie das Einhalten der Behaltensfristen.

Tatbestandliche Voraussetzungen des § 6a GrEStG

[i]Begünstigter Rechts- und Erwerbsvorgang und begünstigter KonzernsachverhaltZur Anwendung der Konzernklausel des § 6a GrEStG müssen neben dem begünstigten Rechtsvorgang sowie dem begünstigten Erwerbsvorgang die Anforderungen an einen begünstigten Konzernsachverhalt gegeben sein. Dies erfordert insbesondere das Vorliegen eines wirtschaftlich tätigen herrschenden Unternehmens sowie einer oder mehrerer abhängiger Gesellschaften. Der BFH ging nun in den beiden Entscheidungen v.  auf die Frage ein, ob eine [i]Graessner, NWB 39/2025 S. 2663Gruppe natürlicher Personen die Anforderungen an ein herrschendes Unternehmen erfüllen kann und äußerte sich zur Vorbehaltensfrist bei einer Ausgliederung zur Aufnahme.

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