Verlustrücktrag bei unterjährigem Beteiligungserwerb nach § 8c KStG
Mit Urteil vom 16.7.2025 - I R 1/23 hat der BFH eine wichtige Entscheidung zur Verlustverrechnung nach § 8c KStG getroffen.
Mit Urteil vom 16.7.2025 - I R 1/23 hat der BFH eine wichtige Entscheidung zur Verlustverrechnung nach § 8c KStG getroffen.
Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag v. 5.5.2025 die Reformierung des Arbeitszeitrechts als eines ihrer wesentlichen Arbeitsrechtsreformvorhaben vereinbart. Eine Umsetzung der Vereinbarung lässt jedoch noch auf sich warten. Die Möglichkeiten und Grenzen zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit sind somit unverändert nach Maßgabe des aktuell geltenden Arbeitszeitrechts zu bewerten.
Als Folge einer grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers wird das Risiko, dass ein Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig ist, zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Krankenkassen aufgeteilt. Zunächst bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht. Kann ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung – vorübergehend oder dauerhaft – nicht erbringen, hat er dennoch gegenüber seinem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und für einen Zeitraum von sechs Wochen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EntgFG).
Der BGH geht bei einem durch falsche Angaben in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung erwirkten Steuervorteil davon aus, dass das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 2 AO erfüllt ist, wenn die Abweichung bei den Einkünften zugunsten der Personenmehrheit mindestens 140.000 € beträgt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Strafverfolgungsverjährung nach § 376 Abs. 1 AO.
Die Übertragung des Familienheims von Eltern auf ihre Kinder ist nur beim Erwerb von Todes wegen steuerbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) und nur dann, wenn das Kind die Immobilie unverzüglich selbst bewohnt und dies zehn Jahre lang beibehält. Eine lebzeitige Übertragung ist dagegen grundsätzlich nicht steuerbefreit, kann jedoch durch geschickte Gestaltung steuerlich optimiert werden.
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Die Unternehmen werden in Deutschland durch ein hohes Maß an Bürokratie belastet. Zum Teil gibt es Vorschriften, die sich in der Sache diametral widersprechen und so unanwendbar werden. Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass Fachbereiche wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz usw. wichtige Regelungsgebiete sind, die ohne eine staatliche Lenkung nicht oder nur unzureichend beachtet werden. Jedoch haben die vielfältigen bürokratischen Regelungen u. a. auch mit Melde-, Nachweis- oder statistischen Pflichten einen erheblichen Wildwuchs erlitten. Mit dem BEG IV hatte der Gesetzgeber nun endlich einen ersten richtigen Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie unternommen. Für die Wirtschaft ist mit der verkürzten Aufbewahrungspflicht von Unterlagen eine wichtige Regelung getroffen worden, die jedoch nicht ausschließlich Vorteile brachte. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung nunmehr eine (kleine) Korrektur durchgeführt, durch die Banken, Wertpapierinstitute und Versicherungen gem. § 257 Abs. 4 Satz 2 HGB zum Glück wieder eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege trifft.
Der BFH hatte im Urteil vom 9.9.2025 - IX R 12/24 die Frage zu entscheiden, ob Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung als Veräußerungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusehen sind.
Mit Urteil vom 16.7.2025 - I R 1/23 hat der BFH eine wichtige Entscheidung zur Verlustverrechnung nach § 8c KStG getroffen.
Nach aktuellen Abstimmungen auf EU-Ebene werden neue ETACA-Pilotverfahren jetzt voraussichtlich im April 2026 beginnen. Unternehmen, die sich für eine Teilnahme interessieren, können sich deshalb noch bis Ende März 2026 melden. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat einen neuen FAQ-Katalog zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung veröffentlicht. Er bündelt häufige Fragen zu handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (inkl. GoBD), zur digitalen Archivierung von Dokumenten sowie zu ausgewählten DSGVO-Aspekten.
Vermietet der Alleingesellschafter einer gemeinnützigen GmbH an diese ein Grundstück und stellt er ihr die dafür erforderlichen Mietzahlungen als Spende zur Verfügung, sind nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des FG Münster bei Fremdüblichkeit des Mietvertrages sowohl der Spendenabzug als auch die zu Beginn des Mietverhältnisses entstehenden Verluste steuerlich anzuerkennen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 8.2.2026 den Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete veröffentlicht. Ziel ist es, dem rapiden Anstieg der Mieten entgegenzuwirken und den Schutz von Mietern zu verbessern.
Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag v. 5.5.2025 die Reformierung des Arbeitszeitrechts als eines ihrer wesentlichen Arbeitsrechtsreformvorhaben vereinbart. Eine Umsetzung der Vereinbarung lässt jedoch noch auf sich warten. Die Möglichkeiten und Grenzen zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit sind somit unverändert nach Maßgabe des aktuell geltenden Arbeitszeitrechts zu bewerten.
Als Folge einer grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers wird das Risiko, dass ein Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig ist, zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Krankenkassen aufgeteilt. Zunächst bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht. Kann ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung – vorübergehend oder dauerhaft – nicht erbringen, hat er dennoch gegenüber seinem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und für einen Zeitraum von sechs Wochen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EntgFG).
Der BGH geht bei einem durch falsche Angaben in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung erwirkten Steuervorteil davon aus, dass das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 2 AO erfüllt ist, wenn die Abweichung bei den Einkünften zugunsten der Personenmehrheit mindestens 140.000 € beträgt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Strafverfolgungsverjährung nach § 376 Abs. 1 AO.
Die Übertragung des Familienheims von Eltern auf ihre Kinder ist nur beim Erwerb von Todes wegen steuerbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) und nur dann, wenn das Kind die Immobilie unverzüglich selbst bewohnt und dies zehn Jahre lang beibehält. Eine lebzeitige Übertragung ist dagegen grundsätzlich nicht steuerbefreit, kann jedoch durch geschickte Gestaltung steuerlich optimiert werden.
Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Bilanzierungssachverhalte des letzten Jahres.
Die Unternehmen werden in Deutschland durch ein hohes Maß an Bürokratie belastet. Zum Teil gibt es Vorschriften, die sich in der Sache diametral widersprechen und so unanwendbar werden. Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass Fachbereiche wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz usw. wichtige Regelungsgebiete sind, die ohne eine staatliche Lenkung nicht oder nur unzureichend beachtet werden. Jedoch haben die vielfältigen bürokratischen Regelungen u. a. auch mit Melde-, Nachweis- oder statistischen Pflichten einen erheblichen Wildwuchs erlitten. Mit dem BEG IV hatte der Gesetzgeber nun endlich einen ersten richtigen Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie unternommen. Für die Wirtschaft ist mit der verkürzten Aufbewahrungspflicht von Unterlagen eine wichtige Regelung getroffen worden, die jedoch nicht ausschließlich Vorteile brachte. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung nunmehr eine (kleine) Korrektur durchgeführt, durch die Banken, Wertpapierinstitute und Versicherungen gem. § 257 Abs. 4 Satz 2 HGB zum Glück wieder eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege trifft.
Mit der Einführung des neuen § 3d des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt tritt rückwirkend zum 1.1.2026 eine Regelung zur Zahlung eines Zuschusses zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Hierüber informiert das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt (FinMin).
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein (FinMin) nimmt Stellung zur Umsatzbesteuerung der Einnahmen einer öffentlichen Hand i. S. des § 2b UStG, welche aus der Fertigung von biometrischen Aufnahmen im Zusammenhang mit der Beantragung von Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten stammen (Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. 29.09.2025 - VI 3510 - S 7107 - 008).
Die Bundesregierung hat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze" (BT-Drucks. 21/3947) beschlossen.
Der BFH hatte im Urteil vom 9.9.2025 - IX R 12/24 die Frage zu entscheiden, ob Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Einkommensteuererklärung als Veräußerungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusehen sind.
Die Verbotsvorschrift für Betriebsprüfung in Privathaushalten umfasst jede Art von Betriebsprüfung (anlassbezogene und regelmäßige Betriebsprüfungen). Nachforderungsbescheide durch die Betriebsprüfung der Rentenversicherung sind in Privathaushalten damit ausgeschlossen (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil v. 26.1.2026 - L 7 BA 71/24; Revision zugelassen).
Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 5.2.2025 veröffentlicht hat. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen – ob versehentlich oder absichtlich –, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke wird nun geschlossen. Künftig sollen vergessene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können.
Ergeht nach Schluss der mündlichen Verhandlung der Beschluss, dass die Verhandlung vertagt und ein neuer Termin von Gerichts wegen bestimmt wird, kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass das FG die Absicht hatte, die mündliche Verhandlung lediglich zu unterbrechen (BFH, Beschluss v. 14.1.2026 - II B 7/25; veröffentlicht am 5.2.2026).
Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen (BFH, Urteil v. 22.10.2025 - II R 5/22; veröffentlicht am 5.2.2026).