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NWB Nr. 7 vom

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Prof. Dr. Klaus Olbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 437Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag v.  die Reformierung des Arbeitszeitrechts als eines ihrer wesentlichen Arbeitsrechtsreformvorhaben vereinbart. Eine Umsetzung der Vereinbarung lässt jedoch noch auf sich warten. Die Möglichkeiten und Grenzen zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit sind somit unverändert nach Maßgabe des aktuell geltenden Arbeitszeitrechts zu bewerten.

(Verfassungs-)Rechtliche Grundlagen

[i]Grundgesetz, ArbeitszeitgesetzDas Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe ist im Grundgesetz verankert. Es dient dem Gesundheitsschutz sowie der Sicherheit der Arbeitnehmer. Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit sind daher gesetzlich nur zur Wahrung höher- oder gleichwertiger Rechtsgüter erlaubt. Maßgebliche Ausnahmetatbestände für eine erlaubte Sonn- und Feiertagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Ausnahmetatbestände für erlaubte Sonn- und Feiertagsarbeit

Bestimmte Berufsfelder und Branchen sind vom Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe gesetzlich ausdrücklich ausgenommen. Dies betrifft etwa Notdienste, Versorgungsbetriebe, Gastronomie, Hotellerie, Sport- und Freizeiteinrichtungen und e...

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