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Online-Nachricht - Freitag, 06.02.2026

Umsatzsteuer | Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand - Einnahmen aus der Fertigung von biometrischen Aufnahmen (FinMin)

Dekorative GrafikDas Finanzministerium Schleswig-Holstein (FinMin) nimmt Stellung zur Umsatzbesteuerung der Einnahmen einer öffentlichen Hand i. S. des § 2b UStG, welche aus der Fertigung von biometrischen Aufnahmen im Zusammenhang mit der Beantragung von Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten stammen ( 008).

Hintergrund: Gemäß § 2b Abs. 1 UStG gelten juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht als Unternehmer i. S. des § 2 UStG, soweit sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgaben erheben.

Hierzu führt das FinMin weiter aus:

  • Die Fertigung von Lichtbildern durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit einem Lichtbildaufnahmegerät im Zusammenhang mit der Ausstellung von Ausweisdokumenten (z. B. Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose), für die sich die Gebühr der Ausstellung der jeweiligen Dokumente nach der jeweils einschlägigen Gebührenordnung erhöht, unterliegt als Nebenleistung zu der nicht umsatzsteuerbaren Ausstellung von Ausweisdokumenten nicht der Umsatzsteuer, wenn das gefertigte Lichtbild ausschließlich für die Erstellung der bei der jeweiligen Behörde beantragten Ausweisdokumente verwendet werden kann und eine darüberhinausgehende Nutzung ausgeschlossen ist.

Quelle: 008; NWB Datenbank (lb)

Fundstelle(n):
UAAAK-09661