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Keine KESt-Entlastung bei Ausschüttungen hybrider deutscher Gesellschaften an US-Muttergesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 402Überraschende Änderung der Verwaltungspraxis: Bei Ausschüttungen aus Deutschland an US-Gesellschaften soll die Entlastung von der Kapitalertragsteuer seit kurzem davon abhängen, wie die ausschüttende deutsche GmbH für US-Steuerzwecke qualifiziert wird (sog. Check-the-Box Election). Die Kehrtwende erfolgt ohne Gesetzesänderung, betrifft zahlreiche US-Inbound-Strukturen und führt zu erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit für US-Investoren. In einer Phase schwacher Konjunktur, hoher Bürokratiekosten und intensivem Standortwettbewerb untergräbt zusätzliche Unsicherheit die Investitionsbereitschaft und birgt politisches Konfliktpotenzial im Verhältnis zu den USA.
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Ausgangssituation und bisheriges Rechtsverständnis
[i]Bisher: US-Qualifikation der ausschüttenden GmbH unerheblichDen nachfolgenden Überlegungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine börsennotierte US-Inc. hält seit mehr als zwölf Monaten alle Anteile an einer deutschen GmbH. Diese hat für US-Steuerzwecke zugunsten einer transparenten Besteuerung optiert. Die Voraussetzungen für eine vollständige Quellensteuerentlastung nach dem DBA-USA sind erfüllt. Aus deutscher Sicht sind Dividenden grundsätzlich ka...