Mehr Luft für § 14c-Steuer-Korrekturen im Massengeschäft
Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen kann ein zu hoher Umsatzsteuerausweis schnell vorliegen. Dieser wurde in der Vergangenheit nach § 14c UStG streng sanktioniert, nach dem Grundsatz: Wer zu viel Umsatzsteuer in der Rechnung ausweist, schuldet sie, ganz gleich, ob der Kunde Vorsteuer geltend machen kann oder nicht. Durch das BMF-Schreiben v. 27.2.2024 hat die Finanzverwaltung jedoch auf das EuGH-Urteil v. 8.12.2022 - C-378/21 „P GmbH I“ ( TAAAJ-29638) reagiert und klargestellt, dass die sog. § 14c-Steuer nicht bei einem unrichtigen Steuerausweis an Endverbraucher entsteht und geschuldet wird. Mit dem EuGH-Urteil v. 1.8.2025 - C-794/23 „P GmbH II“ ( TAAAJ-97173) werden nun die Möglichkeiten der Korrektur zugunsten der Steuerpflichtigen weiter definiert – und zugleich klare unionsrechtliche Spielregeln für Mischfälle und Schätzungen aufgestellt.