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Schenkungsteuer //

20.000 € sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk

20.000 € sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk, so dass eine entsprechende Zuwendung bei Überschreitung der persönlichen Freibeträge der Schenkungsteuer unterliegt. Das ist die Quintessenz eines aktuellen Urteils des FG Rheinland-Pfalz. Leider hat der Kläger die zugelassene Revision nicht eingelegt, so dass der BFH keine Gelegenheit hat, sich zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG zu äußern.

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Einkommensteuer //

Keine Rückforderung von Kindergeld bei unterbliebener Antragstellung im vorrangig für die Gewährung von Familienleistungen zuständigen Staat (FG)

Wurden im vorrangig zuständigen Staat Dänemark mangels Antragstellung Familienleistungen weder festgesetzt noch ausgezahlt, ist die deutsche Familienkasse nach dem Urteil des EuGH v. 25.4.2024 C-36/23, gehindert, die Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Kindsvater aufzuheben und das Kindergeld zurückzufordern. Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf eine mögliche Mitwirkungspflichtverletzung (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteile v. 12.11.2025 - 5 K 31/24 und 5 K 32/24; Revisionen anhängig, BFH-Az. III R 51/25 sowie III R 52/25 ).

Einkommensteuer //

Zur Mitunternehmerstellung eines stillen Gesellschafters

Ein Mitunternehmerrisiko wird regelmäßig durch Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt. Auch ein dem Bild des Kommanditisten entsprechendes Risiko, welches mit einer auf die Einlage beschränkten Verlustbeteiligung verbunden ist, vermittelt noch Mitunternehmerrisiko. Mit Urteil v. 13.11.2025 hat der IV. Senat des BFH entschieden, dass die zuletzt genannte Anforderung an ein zumindest schwach ausgeprägtes Mitunternehmerrisiko nicht weiter herabgesetzt werden könne. Erforderlich ist stets, dass eigenes Vermögen des Gesellschafters belastet werden muss.

Einkommensteuer //

Private Veräußerungsgeschäfte und häusliches Arbeitszimmer

Wird im Privatvermögen eine Eigentumswohnung veräußert, deren Anschaffung schon mehr als zehn Jahre zurückliegt, in der aber ein früher betrieblich genutztes, zum Betriebsvermögen gehörendes häusliches Arbeitszimmer erst vor weniger als zehn Jahren aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnommen worden ist, so liegt nach einer Entscheidung des FG München im Hinblick auf dieses Arbeitszimmer und den anteilig dazu gehörenden Grund und Boden kein privates Veräußerungsgeschäft vor.

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Einkommensteuer //

Ertragsanteilsbesteuerung privater Leibrenten sowie Zulässigkeit der rückwirkenden Neuregelung des § 52 Abs. 28 S. 5 EStG (FG)

Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 2004 beruhen, sind, soweit nicht die Kapitalauszahlung gewählt wird, nach § 52 Abs. 28 S. 5 EStG n.F. mit dem Ertragsanteil gemäß § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchs. bb EStG zu versteuern (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil v. 7.10.2025 - 4 K 151/24; Revision anhängig, BFH-Az. VIII R 19/25).

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Arbeitsrecht //

Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung (BAG)

Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen i. S. von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt (BAG, Urteil v. 25.3.2026 – 5 AZR 108/25).

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Einkommensteuer //

Parteispenden: Bis zu 1.650 € Steuervorteil ab 2026 (BVL)

Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. Wer 3.300 € spendet, kann seine Steuer um 1.650 € im Jahr senken – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Erhöhung gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025 erstmals für das Steuerjahr 2026. Hierauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.

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Digitalisierung //

Anmeldestart für „Steuererklärung per App mit einem Klick“ am 31.3.2026 (FinMin)

Das Niedersächsische Finanzministerium (FinMin) informiert darüber, dass ab dem 31.3.2026 sich deutschlandweit zunächst alle ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer sowie Bezieher von Alterseinkünften, die darüber hinaus keine weiteren Einkünfte (beispielsweise aus Vermietung) haben, für die „Steuererklärung per App mit einem Klick“ anmelden können. Voraussetzung ist ein ELSTER-Account und der Download der „MeinELSTER+“ App auf das eigene Smartphone.

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