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Einkommensteuer //

Kapitalbeteiligung als Sonderbetriebsvermögen II

Mit Urteil v. 25.9.2025 entschied der IV. Senat des BFH, dass die Beteiligung eines Mitunternehmers an einer Kapitalgesellschaft nur dann zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II rechne, wenn ein ganz überwiegender Veranlassungszusammenhang mit der Beteiligung an der Personengesellschaft besteht. Ausgehend von dem Veranlassungszusammenhang als Zuordnungskriterium ist eine Kapitalbeteiligung regelmäßig nicht als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II einzustufen, wenn die Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur KG oder neben ihrer Geschäftsführertätigkeit für die KG einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung besitzt. – Offen lässt der BFH die Frage, ob eine Kapitalbeteiligung dem gewillkürten Sonderbetriebsvermögen II zugeordnet werden könne. Dies sei jedenfalls dann nicht möglich, wenn erkennbar ist, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb keinen Nutzen, sondern Verluste bringen wird. Davon ist auszugehen, wenn die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts seinen Verkehrswert erheblich übersteigen.

Lohnsteuer //

Richtige Festsetzung der ersten Tätigkeitsstätte

Es liegen im Bereich des Lohnsteuerrechts erhebliche Unterschiede vor, ob ein Arbeitnehmer zu einer ersten Tätigkeitsstätte fährt oder ob der Angestellte sich auf einer anderweitigen beruflichen Fahrt befindet. Durch eine korrekte arbeitgeberseitige Zuordnung bzw. Bezeichnung der ersten Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag entsteht die Möglichkeit, steuerfreie Zahlungen an die eigenen Arbeitnehmer zu leisten. Dies stärkt wiederum gerade in Zeiten des Fachkräftemangels die Zufriedenheit und Loyalität der Angestellten. Was bei der Zuordnung einer ersten Tätigkeitsstätte beachtet werden muss, damit im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung keine Nachzahlungen auf die Unternehmen zukommen, wird im Beitrag erläutert.

Controlling //

Die dynamische Amortisationsrechnung

Ist das Kunst oder kann das weg?

So wie über den künstlerischen Wert der Fettecke von Joseph Beuys gestritten wurde, kann man hinsichtlich der Eignung der dynamischen Amortisationsrechnung zur Beurteilung von Investitionsprojekten verschiedener Meinung sein. Die dynamische Amortisationsrechnung ist seit vielen Jahren in der Literatur erörtert worden und erfreut sich einer hohen Verbreitung in der unternehmerischen Praxis. Gerade von Seiten der Wissenschaft sind dem Einsatz der dynamischen Amortisation in der Praxis limitierende Argumente aufgezeigt worden.

Sozialversicherungsrecht //

Gesetzlicher Mindestlohn und Beitragsbemessung bei Sachbezügen – BSG-Urteil vom 13.11.2025

Was ist im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu erwarten, wenn eine Entlohnung ausschließlich durch Sachbezüge erfolgt ist? Oder anders gefragt: Kann bei einer Entlohnung mittels steuer- und beitragspflichtiger Sachbezüge ein Phantomlohn im Sinne der Sozialversicherung entstehen? Genau mit dieser Frage hat sich jüngst das Bundessozialgericht am 13.11.2025 beschäftigt. Die Antwort war sehr deutlich – und fiel leider nicht im Sinne der Praxis aus. Warum die DRV hier jedoch obsiegen konnte und was sich daraus für die Praxis in den Unternehmen ableitet, beantwortet der folgende Beitrag.

Sozialversicherungsrecht //

Digitalisierung der Entsendebescheinigungen ab 2026

Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze gehören für viele Unternehmen zum Alltag. Damit verbunden ist regelmäßig die Frage, welches Sozialversicherungsrecht während eines Auslandseinsatzes Anwendung findet. Entsendebescheinigungen sind dabei ein zentrales Compliance-Instrument für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Während die A1-Bescheinigung innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs bereits seit Jahren ausschließlich elektronisch beantragt wird, endet nun auch das bisherige Papierverfahren für Abkommensstaaten. Seit dem 1.1.2026 ist auch hier das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren verbindlich.

Umsatzsteuer national //

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.1.2026

BMF, Schreiben v. 22.12.2025 - III C 2 – S 7220/00023/014/027

Das BMF geht in seinem BMF, Schreiben v. 22.12.2025 - III C 2 – S 7220/00023/014/027, auf die Wiedereinführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1.1.2026 ein und passt den UStAE in Abschnitt 10.1 und 12.16 an.

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