Entstrickungsbesteuerung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten
Mit dem Urteil vom 26.3.2025 hat der BFH zentrale Fragen zur Auslegung der Entstrickungsvorschriften des § 4 Abs. 1 EStG entschieden. Der Senat präzisiert insbesondere die systematische Reichweite des § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG im Zusammenhang mit der Überführung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten.