Kein Eintreten des Grundstückserwerbers für unrichtigen Steuerausweis in übernommenen Mietverträgen
Eine Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller benannten Person nach § 14c Abs. 1 UStG wegen unrichtigen Ausweises der Umsatzsteuer erfordert, dass diese Person (auch) an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihr die Rechnungsausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen (z. B. nach dem Recht der Stellvertretung) zuzurechnen ist.