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Umsatzsteuer //

Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Sportvereine

Für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge gemeinnütziger Sportvereine finden die allgemeinen Grundsätze auf die vom Verein im Gegenzug erbrachten Leistungen (für einheitliche Leistungen, für Haupt- und Nebenleistungen oder für komplexe Leistungen eigener Art) Anwendung, wodurch sich die umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitgliedsbeiträge als durchaus komplex darstellen kann.

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Gesetzgebung //

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Recht im deutschen Designrecht (BMJV)

Das Designrecht soll modernisiert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Designschutzverfahren sollen effizienter und nutzerfreundlicher gestaltet werden Insbesondere sollen neue Designformen ausdrücklich anerkannt und ihre Anmeldung zum Designschutz erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor, den das Bundeskabinett am 4.3.2026 beschlossen hat. Mit dem Gesetzentwurf soll die europäische Designrichtlinie 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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Internet //

Ertragsteuerliche Zuordnung von freiwilligen Zuwendungen der Nutzer auf dem Prüfstand

Bei freiwilligen Zahlungen der Leser (sog. Spenden) an den Betreiber eines frei zugänglichen Internet-Blogs handelt es sich nach einer aktuellen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg nicht um Schenkungen i. S. des ErbStG, sondern um Betriebseinnahmen, die im Rahmen der Einkünfte aus § 18 EStG zu erfassen sind. Das Finanzgericht hat überraschend die Revision zugelassen. Diese wurde eingelegt, so dass der BFH erstmals Gelegenheit bekommt, zu der Abgrenzung Stellung zu nehmen.

Gewerbesteuer //

Erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung – Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung

§ 9 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 1 GewStG normiert zwar grds. ein Ausschließlichkeitsgebot, § 9 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 2 sowie Satz 3 GewStG enthalten jedoch Ausnahmen (sog. kürzungsunschädliche Tätigkeiten). Eine weitere Ausnahme wurde vom BFH insbesondere für Betriebsvorrichtungen entwickelt, wenn die vermietete Immobilie ohne diese nicht sinnvoll nutzbar ist.

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Neubauförderung //

Verbesserte Förderkonditionen für klimafreundlichen Neubau (KfW)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die KfW haben die Konditionen für die Neubauförderung im Programm "Klimafreundlicher Neubau" verbessert. Danach sinkt der Kreditzins für die im Rahmen dieses Programms befristet wiederaufgenommene Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards auf einen Signalzinssatz von ab 1% effektiver Jahreszins (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung). Private und gewerbliche Investoren können die aus Mitteln des Bundes verbilligten KfW-Darlehen ab Montag, 2.3.2026, zu den neuen, verbesserten Konditionen über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.

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