Versagung der erweiterten Grundstückskürzung bei einnahmenloser schädlicher Nebentätigkeit
Nach Maßgabe des BFH-Urteils v. 20.7.2025 ist die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch dann zu versagen, wenn eine nicht genehmigte Nebentätigkeit erfolgt, aus der keine Einnahmen erzielt werden.