Pillar Two – Neuerungen durch das Mindeststeueranpassungsgesetz
Mit dem Inkrafttreten des Mindeststeueranpassungsgesetzes (MinstAnpG) im Dezember 2025 kommt es zu wesentlichen Anpassungen des Mindeststeuergesetzes (MinStG). Ziel des MinStAnpG ist es, den internationalen Entwicklungen der OECD GloBE Model Rules Rechnung zu tragen. Insbesondere werden die seit Einführung des MinStG umgesetzten Verwaltungsleitlinien der OECD v. 15.12.2023, 24.5.2024 und 13.1.2025 sowie die Vorschriften der DAC 9-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.