§ 21b UStG: Sonderregelungen bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung (Einfuhr) nach Art. 179 UZK
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber zum 1.1.2026 den neuen § 21b UStG eingeführt. Es handelt sich um eine Sonderregelung für die Nutzung der zentralen Zollabwicklung (CCI – Centralised Clearance for Import, Zentrale Zollabwicklung Import) und Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer.