Vorsteuerabzug trotz verspäteter ordnungsgemäßer Rechnung
Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs gehören zu den klassischen Konfliktfeldern zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung. In der Praxis geht es häufig weniger um die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs als um formelle Anforderungen und deren zeitliche Zuordnung zu einem bestimmten Besteuerungszeitraum. Genau in diesem Spannungsfeld liegt die vorliegende Entscheidung. Das EuG (Kammer für Vorabentscheidungssachen) stellt klar, dass eine nationale Regelung unionsrechtswidrig ist, wenn sie den Vorsteuerabzug systematisch in einen späteren Zeitraum verschiebt, obwohl der Steuerpflichtige die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung bereits erhalten hat (EuG, Urteil vom 11.2.2026 – T-689/24). Damit stärkt das Gericht erneut den Grundsatz des sofortigen Vorsteuerabzugs und grenzt die Grenzen zulässiger Formalanforderungen i. S. von Art. 273 MwStSystRL ab.