Änderungen im Mindeststeuergesetz
In dem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen im Mindeststeuergesetz durch den Referenten- und Regierungsentwurf systematisch dargestellt und beleuchtet.
In dem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen im Mindeststeuergesetz durch den Referenten- und Regierungsentwurf systematisch dargestellt und beleuchtet.
Wer ist bei einem In-App-Kauf aus umsatzsteuerlicher Sicht der Leistende gegenüber dem Endkunden? Der App-Entwickler oder der App-Store? Aus Sicht des EuGH ist es der App-Store, wenn er nicht ausdrücklich im fremden Namen auftritt. Für ein Auftreten im fremden Namen soll es jedoch nicht ausreichend sein, wenn der App-Store lediglich in der Bestellbestätigung auf den App-Entwickler hinweist.
Mit Schreiben vom 8.8.2025 hat das BMF die Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Dienstleistungen neu gefasst und das vorangegangene Schreiben vom 29.4.2024 aufgehoben.
Zwei Senate des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil v. 27.3.2025 - 8 AZR 63/24, NWB VAAAJ-93552 und Urteil v. 19.3.2025 - 10 AZR 67/24, NWB LAAAJ-92780) haben im März 2025 zu zwei unterschiedlichen Aspekten im Rahmen von virtuellen Aktienoptionsprogrammen (sog. ESOP: Employee Stock Option Plan) Stellung genommen. Mit einem solchen Programm zur Mitarbeiterbeteiligung und -bindung wird Arbeitnehmern ein Recht auf Auszahlung eines Geldbetrags eingeräumt, der von der Kursentwicklung des Unternehmens, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, abhängt.
Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichteter freier Dienstvertrag. Da ein Arbeitsverhältnis nicht vorliegt, finden die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) keine Anwendung. Umstritten ist aber, welche Vorschriften dann Anwendung finden, insbesondere, auf welche „Schutzvorschriften“ sich der Geschäftsführer berufen kann und inwiefern vertragliche Abweichungen vereinbart werden können.
Die Verfahrensdokumentation ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit steuerlich relevanter IT-gestützter Prozesse und setzt die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) um. Sie dient der Optimierung interner Abläufe sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist integraler Bestandteil eines Tax Compliance Management Systems und gewinnt durch Digitalisierung und gesetzliche Änderungen zunehmend an Bedeutung.
Der Beitrag zeigt, dass Gesellschafter einer Personengesellschaft bei der Gewährung von Darlehen an die Personengesellschaft verschiedene Regelungen berücksichtigen sollten.
Der BFH hat sich in seinem Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21 ( WAAAK-00473) ausführlich mit der BMF-Richtsatzsammlung auseinandergesetzt. Hierbei stellte er die Eignung dieser Datensammlung für eine Schätzung im Wege des äußeren Betriebsvergleichs deutlich infrage.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes veröffentlicht.
In dem Beitrag werden die wesentlichen Änderungen im Mindeststeuergesetz durch den Referenten- und Regierungsentwurf systematisch dargestellt und beleuchtet.
Der Rat der Europäischen Union hat am 10.10.2025 die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke ohne Änderungen bestätigt. Zudem hat der Rat das Dokument zum Sachstand (Anhang II) gebilligt.
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Hierüber informiert der DStV.
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im konkreten Fall die ursprünglichen Anschaffungskosten von zunächst unentgeltlich mit Nießbrauchsvorbehalt erworbenen GmbH-Anteilen bei der Weiterveräußerung zu berücksichtigen waren (FG Düsseldorf, Urteil v. 4.9.2025 - 9 K 2034/24 E; rechtskräftig).
Das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz informiert darüber, dass Bürger sowie Steuerberatungen ab Herbst 2025 Schreiben der Finanzämter nicht mehr nur per Post, sondern auch elektronisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“ erhalten können.
Wer ist bei einem In-App-Kauf aus umsatzsteuerlicher Sicht der Leistende gegenüber dem Endkunden? Der App-Entwickler oder der App-Store? Aus Sicht des EuGH ist es der App-Store, wenn er nicht ausdrücklich im fremden Namen auftritt. Für ein Auftreten im fremden Namen soll es jedoch nicht ausreichend sein, wenn der App-Store lediglich in der Bestellbestätigung auf den App-Entwickler hinweist.
Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2026 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel veröffentlicht (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 10.10.2025 - FM3-S 0954-2/1).
Anlässlich des Welthundetags am 10.10.2025 teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit, dass die öffentlichen Kassen im Jahr 2024 rund 430 Millionen Euro aus der Hundesteuer eingenommen haben - ein neuer Rekordwert.
Die Minijob-Zentrale informiert vor dem Hintergrund des seit dem 9.10.2025 geltenden sog. "Verification of Payee" (VoP) über Details, die für Überweisungen an die Minijob-Zentrale gelten.
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7.4.2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet, die in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde. Danach trifft die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler grundsätzlich nicht den behandelnden Arzt, sondern den Staat (BGH, Urteil v. 9.10.2025 - III ZR 180/24).
Vor dem Hintergrund der gesetzlich vorgesehenen Prüfung des Empfängernamens bei Überweisungen informiert das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein über Details zu Zahlungen, die an die Finanzämter in Schleswig-Holstein geleistet werden.
Mit Schreiben vom 8.8.2025 hat das BMF die Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Dienstleistungen neu gefasst und das vorangegangene Schreiben vom 29.4.2024 aufgehoben.
Zwei Senate des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil v. 27.3.2025 - 8 AZR 63/24, NWB VAAAJ-93552 und Urteil v. 19.3.2025 - 10 AZR 67/24, NWB LAAAJ-92780) haben im März 2025 zu zwei unterschiedlichen Aspekten im Rahmen von virtuellen Aktienoptionsprogrammen (sog. ESOP: Employee Stock Option Plan) Stellung genommen. Mit einem solchen Programm zur Mitarbeiterbeteiligung und -bindung wird Arbeitnehmern ein Recht auf Auszahlung eines Geldbetrags eingeräumt, der von der Kursentwicklung des Unternehmens, bei dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist, abhängt.
Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichteter freier Dienstvertrag. Da ein Arbeitsverhältnis nicht vorliegt, finden die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) keine Anwendung. Umstritten ist aber, welche Vorschriften dann Anwendung finden, insbesondere, auf welche „Schutzvorschriften“ sich der Geschäftsführer berufen kann und inwiefern vertragliche Abweichungen vereinbart werden können.
Die Verfahrensdokumentation ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit steuerlich relevanter IT-gestützter Prozesse und setzt die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) um. Sie dient der Optimierung interner Abläufe sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Sie ist integraler Bestandteil eines Tax Compliance Management Systems und gewinnt durch Digitalisierung und gesetzliche Änderungen zunehmend an Bedeutung.
Der Beitrag zeigt, dass Gesellschafter einer Personengesellschaft bei der Gewährung von Darlehen an die Personengesellschaft verschiedene Regelungen berücksichtigen sollten.
Der BFH hat sich in seinem Urteil v. 18.6.2025 - X R 19/21 ( WAAAK-00473) ausführlich mit der BMF-Richtsatzsammlung auseinandergesetzt. Hierbei stellte er die Eignung dieser Datensammlung für eine Schätzung im Wege des äußeren Betriebsvergleichs deutlich infrage.
Im Jahr 2024 hat es 41 Schenkungen und vier Erbschaften mit Steuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG gegeben. Die Erwerbe summierten sich auf einen Gesamtwert von 11,1 Milliarden Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 21/1969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 21/1683) hervor.