Finanzierung als Schlüssel zur Sanierung
Matthias Müller und Doreen Laabs beleuchten praxisorientierte Lösungsansätze für eine nachhaltige und resiliente Finanzierung von Sanierungen.
Unternehmensrestrukturierung ist in hohem Maße Wissensarbeit. Sie ist geprägt durch die Verarbeitung großer Informationsmengen, hohen Zeitdruck sowie Entscheidungen mit erheblicher wirtschaftlicher und rechtlicher Tragweite. Generative KI adressiert genau diesen Bereich, indem sie Tätigkeiten der Wissensverarbeitung beschleunigt und skaliert.
Ein Szenario, das Sanierungsberatern und Insolvenzverwaltern nur allzu vertraut ist: Ein mittelständischer Zulieferer, der hochgradig von einem einzigen Großkunden abhängig ist, steckt in einer Ertragskrise. Wie lässt sich aus dieser Zwangslage eine Verhandlung auf Augenhöhe machen?
Der Grunderwerbsteuer unterliegen Rechtsvorgänge des Zivilrechts, bei denen ein Grundstück von einem Rechtsträger auf einen anderen übergeht sowie fiktive Grundstücksübertragungen. Die damit zusammenhängenden insolvenzsteuerrechtlichen Rechtsfragen waren Gegenstand eines beim II. Senat des BFH anhängigen Rechtsstreits und werden von RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose näher beleuchtet.
Eine zentrale und gleichsam prägende Rolle spielen nicht die Personen, sondern das unternehmerische Controllingsystem, weil in ihm nicht nur die Risikofrüherkennung in Unternehmen verankert ist, sondern auch die Daten für die unternehmerischen Entscheidungen, d. h. die Unternehmenssteuerung aufbereitet werden.
Das Umsatzsteuergesetz wurde in insgesamt drei neuen Gesetzen und Verordnungen geändert. Herauszuheben ist, dass der Steuersatz für Speisen in der Gastronomie zum 1.1.2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt wurde und die Vorsteueraufteilung bei Grundstücken grundsätzlich nach der Nutzfläche erfolgen muss. Der Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die umgesetzten Änderungen und Anpassungen.
Wie viele unternehmerische Bereiche ist auch die Steuerberatung vom Fachkräftemangel betroffen. Vor allem für begrenzte Spitzenzeiten wird daher zur Entlastung der bestehenden Belegschaft auf Selbstständige zurückgegriffen. Auch der Umstand, dass immer mehr ältere Kanzleiinhaber die eigene Kanzlei verkaufen, lässt je nach Rechtsform die Möglichkeit der entsprechenden freiberuflichen Tätigkeit als Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion zu. Mit verschiedenen Konstellationen der Mitarbeit in einer Steuerkanzlei unter sozialversicherungsrechtlicher Fragestellung haben sich aktuell Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht befasst.
Am 4.12.2025 hat das IDW den Entwurf IDW ERS FAB 42 „Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ veröffentlicht. Der Beitrag widmet sich – nach einer kurzen Einführung in die Bilanzierung von Verschmelzungen – insbesondere den Neuerungen von IDW ERS FAB 42.
Das Anwaltsnotariat soll für Bewerber attraktiver werden. Der Zugang zum Anwaltsnotariat soll dazu vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden. Zudem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt auch über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 16.2.2026 veröffentlicht hat.
Unternehmensrestrukturierung ist in hohem Maße Wissensarbeit. Sie ist geprägt durch die Verarbeitung großer Informationsmengen, hohen Zeitdruck sowie Entscheidungen mit erheblicher wirtschaftlicher und rechtlicher Tragweite. Generative KI adressiert genau diesen Bereich, indem sie Tätigkeiten der Wissensverarbeitung beschleunigt und skaliert.
Ein Szenario, das Sanierungsberatern und Insolvenzverwaltern nur allzu vertraut ist: Ein mittelständischer Zulieferer, der hochgradig von einem einzigen Großkunden abhängig ist, steckt in einer Ertragskrise. Wie lässt sich aus dieser Zwangslage eine Verhandlung auf Augenhöhe machen?
Der Grunderwerbsteuer unterliegen Rechtsvorgänge des Zivilrechts, bei denen ein Grundstück von einem Rechtsträger auf einen anderen übergeht sowie fiktive Grundstücksübertragungen. Die damit zusammenhängenden insolvenzsteuerrechtlichen Rechtsfragen waren Gegenstand eines beim II. Senat des BFH anhängigen Rechtsstreits und werden von RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose näher beleuchtet.
Das BMF hat am 10.2.2026 den Referentenentwurf für ein Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz veröffentlicht.
Eine zentrale und gleichsam prägende Rolle spielen nicht die Personen, sondern das unternehmerische Controllingsystem, weil in ihm nicht nur die Risikofrüherkennung in Unternehmen verankert ist, sondern auch die Daten für die unternehmerischen Entscheidungen, d. h. die Unternehmenssteuerung aufbereitet werden.
Das Umsatzsteuergesetz wurde in insgesamt drei neuen Gesetzen und Verordnungen geändert. Herauszuheben ist, dass der Steuersatz für Speisen in der Gastronomie zum 1.1.2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt wurde und die Vorsteueraufteilung bei Grundstücken grundsätzlich nach der Nutzfläche erfolgen muss. Der Beitrag gibt einen kompakten Überblick über die umgesetzten Änderungen und Anpassungen.
Mit dem Förderlotsen Wachstumsmärkte startet die Bundesregierung ein neues Serviceangebot für den deutschen Mittelstand. Die digitale, KI-gestützte Plattform bündelt erstmals die Informations- und Beratungsangebote der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit in einem zentralen One-Stop-Shop.
Wie viele unternehmerische Bereiche ist auch die Steuerberatung vom Fachkräftemangel betroffen. Vor allem für begrenzte Spitzenzeiten wird daher zur Entlastung der bestehenden Belegschaft auf Selbstständige zurückgegriffen. Auch der Umstand, dass immer mehr ältere Kanzleiinhaber die eigene Kanzlei verkaufen, lässt je nach Rechtsform die Möglichkeit der entsprechenden freiberuflichen Tätigkeit als Gesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion zu. Mit verschiedenen Konstellationen der Mitarbeit in einer Steuerkanzlei unter sozialversicherungsrechtlicher Fragestellung haben sich aktuell Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht befasst.
Das BMF hat am 13.2.2026 den Entwurf eines Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht an bestimmte Verbände versandt.
Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei einem sog. Bondstripping-Modell unter Einschaltung einer KGaA als Anteilseignerin an einer luxemburgischen Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) anzunehmen war. Das Gericht bejahte einen Gestaltungsmissbrauch (FG Düsseldorf, Urteil v. 5.11.2025 - 2 K 3874/15 F; NZB anhängig, BFH-Az. IV B 5/26).
Die digitale Steuererklärung wird einfacher: Ab dem 1.7.2026 werden Bürger ihre Steuererklärung in der App "MeinELSTER+" mit nur einem Klick abgeben können. Über die neue Funktion "okELSTER" stellt das Finanzamt alle notwendigen Daten bereit und macht einen Vorschlag für die Steuererklärung.
Am 4.12.2025 hat das IDW den Entwurf IDW ERS FAB 42 „Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ veröffentlicht. Der Beitrag widmet sich – nach einer kurzen Einführung in die Bilanzierung von Verschmelzungen – insbesondere den Neuerungen von IDW ERS FAB 42.
Die Überlassung eines häuslichen Arbeitszimmers durch den Gesellschafter-Geschäftsführer an seine GmbH ist steuerlich risikobehaftet. Insbesondere droht eine Betriebsaufspaltung mit weitreichenden Folgen, wenn das Arbeitszimmer als funktional wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH anzusehen ist. Mit der Neufassung des § 8 EStDV zum 1.1.2026 ergeben sich jedoch neue, praxisrelevante Gestaltungsmöglichkeiten.
Der BFH hat in drei Verfahren zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht entschieden. Das Gericht hat weder dem Notar noch dem Steuerschuldner selbst Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Darüber hinaus hat der BFH klargestellt, dass nach Ablauf der Anzeigefrist eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der Anzeige weder für den Steuerschuldner noch für den Notar in Betracht kommt (Anschluss an BFH-Urteil v. 25.11.2015 - II R 64/08: BFH, Urteile v. 8.10.2025 - II R 20/23, II R 21/23 sowie II R 22/23; veröffentlicht am 12.2.2026).
Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters - ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile - rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 GrEStG in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile halten (Fortführung des BFH-Urteils v. 20.1.2015 - II R 8/13, BFHE 248, 252, BStBl II 2015 S. 553) (BFH, Urteil v. 22.10.2025 - II R 24/22; veröffentlicht am 12.2.2026).
§ 52d Satz 2 FGO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Steuerberater, der von seinem Selbstvertretungsrecht gem. § 62 Abs. 1 FGO Gebrauch macht beziehungsweise einen Angehörigen gem. § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FGO vertritt, eine finanzgerichtliche Klage als Privatperson erhebt, ohne dabei auf seine Zulassung als Steuerberater hinzuweisen (BFH, Urteil v. 25.11.2025 - VIII R 2/25; veröffentlicht am 12.2.2026).