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Einkommensteuer //

Kapitalbeteiligung als Sonderbetriebsvermögen II

Mit Urteil v. 25.9.2025 entschied der IV. Senat des BFH, dass die Beteiligung eines Mitunternehmers an einer Kapitalgesellschaft nur dann zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II rechne, wenn ein ganz überwiegender Veranlassungszusammenhang mit der Beteiligung an der Personengesellschaft besteht. Ausgehend von dem Veranlassungszusammenhang als Zuordnungskriterium ist eine Kapitalbeteiligung regelmäßig nicht als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II einzustufen, wenn die Kapitalgesellschaft neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur KG oder neben ihrer Geschäftsführertätigkeit für die KG einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung besitzt. – Offen lässt der BFH die Frage, ob eine Kapitalbeteiligung dem gewillkürten Sonderbetriebsvermögen II zugeordnet werden könne. Dies sei jedenfalls dann nicht möglich, wenn erkennbar ist, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb keinen Nutzen, sondern Verluste bringen wird. Davon ist auszugehen, wenn die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts seinen Verkehrswert erheblich übersteigen.

Lohnsteuer //

Richtige Festsetzung der ersten Tätigkeitsstätte

Es liegen im Bereich des Lohnsteuerrechts erhebliche Unterschiede vor, ob ein Arbeitnehmer zu einer ersten Tätigkeitsstätte fährt oder ob der Angestellte sich auf einer anderweitigen beruflichen Fahrt befindet. Durch eine korrekte arbeitgeberseitige Zuordnung bzw. Bezeichnung der ersten Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag entsteht die Möglichkeit, steuerfreie Zahlungen an die eigenen Arbeitnehmer zu leisten. Dies stärkt wiederum gerade in Zeiten des Fachkräftemangels die Zufriedenheit und Loyalität der Angestellten. Was bei der Zuordnung einer ersten Tätigkeitsstätte beachtet werden muss, damit im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung keine Nachzahlungen auf die Unternehmen zukommen, wird im Beitrag erläutert.

Controlling //

Die dynamische Amortisationsrechnung

Ist das Kunst oder kann das weg?

So wie über den künstlerischen Wert der Fettecke von Joseph Beuys gestritten wurde, kann man hinsichtlich der Eignung der dynamischen Amortisationsrechnung zur Beurteilung von Investitionsprojekten verschiedener Meinung sein. Die dynamische Amortisationsrechnung ist seit vielen Jahren in der Literatur erörtert worden und erfreut sich einer hohen Verbreitung in der unternehmerischen Praxis. Gerade von Seiten der Wissenschaft sind dem Einsatz der dynamischen Amortisation in der Praxis limitierende Argumente aufgezeigt worden.

Sozialversicherungsrecht //

Gesetzlicher Mindestlohn und Beitragsbemessung bei Sachbezügen – BSG-Urteil vom 13.11.2025

Was ist im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu erwarten, wenn eine Entlohnung ausschließlich durch Sachbezüge erfolgt ist? Oder anders gefragt: Kann bei einer Entlohnung mittels steuer- und beitragspflichtiger Sachbezüge ein Phantomlohn im Sinne der Sozialversicherung entstehen? Genau mit dieser Frage hat sich jüngst das Bundessozialgericht am 13.11.2025 beschäftigt. Die Antwort war sehr deutlich – und fiel leider nicht im Sinne der Praxis aus. Warum die DRV hier jedoch obsiegen konnte und was sich daraus für die Praxis in den Unternehmen ableitet, beantwortet der folgende Beitrag.

Sozialversicherungsrecht //

Digitalisierung der Entsendebescheinigungen ab 2026

Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze gehören für viele Unternehmen zum Alltag. Damit verbunden ist regelmäßig die Frage, welches Sozialversicherungsrecht während eines Auslandseinsatzes Anwendung findet. Entsendebescheinigungen sind dabei ein zentrales Compliance-Instrument für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Während die A1-Bescheinigung innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs bereits seit Jahren ausschließlich elektronisch beantragt wird, endet nun auch das bisherige Papierverfahren für Abkommensstaaten. Seit dem 1.1.2026 ist auch hier das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren verbindlich.

Umsatzsteuer national //

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.1.2026

BMF, Schreiben v. 22.12.2025 - III C 2 – S 7220/00023/014/027

Das BMF geht in seinem BMF, Schreiben v. 22.12.2025 - III C 2 – S 7220/00023/014/027, auf die Wiedereinführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1.1.2026 ein und passt den UStAE in Abschnitt 10.1 und 12.16 an.

Umsatzsteuer international //

Dreiecksgeschäfte mit mehr als drei Beteiligten

EuG, Urteil vom 3.12.2025 - T-646/24 „MS KLJUČAROVCI“

Ein aktuelles Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG, Urteil vom 3.12.2025 - T-646/24) könnte die deutsche Verwaltungspraxis zu Dreiecksgeschäften ins Wanken bringen. Bisher gilt in Deutschland: Bei mehr als drei Beteiligten muss das Dreieck am Ende der Kette stehen. § 25b UStG regelt das Dreiecksgeschäft als Vereinfachung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften (vgl. Art. 141 MwStSystRL). Die Vereinfachung besteht darin, dass eine steuerliche Registrierung des mittleren Unternehmers im Bestimmungsland vermieden wird. Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft setzt nach § 25b UStG voraus, dass drei Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen, und dieser Gegenstand unmittelbar (EU-Grenzen überschreitend) vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer gelangt. Die deutsche Finanzverwaltung erlaubt die Vereinfachung bei mehr als drei Beteiligten nur dann, wenn die drei Unternehmer (Lieferer, erster Abnehmer, letzter Abnehmer) am Ende der Lieferkette stehen (vgl. Abschnitt 25b.1 Abs. 2 Beispiel 1 UStAE). Bei Ketten wie A - B - C - D konnte B die Vereinfachung daher meist nicht nutzen und musste sich oft im Bestimmungsland registrieren.

Sozialrecht //

Auswirkungen des SGB VI-Anpassungsgesetzes im Personalbüro

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 355 v. 23.12.2025) verfolgt der Gesetzgeber u. a. eine (weitere) Modernisierung der Sozialverwaltung. So wird bspw. punktuell der rechtssichere Einsatz von KI-Modellen ermöglicht. Einige Inhalte sind aber auch für die Arbeit im Personalbüro von Belang.

Einkommensteuer //

Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass

Die Nahrungsaufnahme ist ein menschliches Grundbedürfnis. Eine jedenfalls teilweise private Mitveranlassung ist in der Folge auch im Rahmen geschäftlicher Bewirtungen regelmäßig nicht zu verneinen. Nicht zuletzt aus diesen Erwägungen geht die Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG mit der Erfüllung umfassender Dokumentations- und Nachweisanforderungen einher. Die Finanzverwaltung hat – im Wesentlichen wegen der Einführung der E-Rechnung – mit dem BMF-Schreiben v. 19.11.2025 (BStBl 2025 I S. 1938) ihre Auffassung aktualisiert. Es verbleiben jedoch erhebliche Zweifelsfragen hinsichtlich der Anforderungen an Bewirtungsrechnungen für die anwendende Praxis. Eine weitere Herausforderung resultiert aus der erneuten Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes für Speisen vor Ort.

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