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Rechtspraxis //

BGH zur Auslegung einer Fortführungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GbR

Kündigung durch vorletzten Gesellschafter

Fortführungsklauseln sind gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen, um eine Fortführung der Gesellschaft trotz gesetzlicher Beendigungsgründe sicherzustellen. Vor dem 1.1.2024, d. h. vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), hatten diese Klauseln eine besondere Relevanz für die GbR. § 736 Abs. 1 BGB a. F. sah dispositiv vor, dass bei Kündigung eines Gesellschafters, dessen Tod oder wenn das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird, die Gesellschaft zwangsläufig aufgelöst ist. Diese Rechtsfolge war für die meisten Gesellschaften unpraktikabel und nicht gewollt, denn die GbR sollte natürlich fortgeführt werden. Abhilfe konnte eine Fortführungsklausel bieten. Die Fortführungsklausel bewirkt, dass der betroffene Gesellschafter bloß ausscheidet. Die Gesellschaft selbst wird unter den übrigen Gesellschaftern fortgeführt. Der BGH musste sich im Urteil v. 29.10.2024 - II ZR 222/21, WAAAJ-82274, mit der Auslegung einer Fortführungsklausel auseinandersetzen.

Grunderwerbsteuer //

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH stellt mit Urteil v. 22.10.2025 klar, dass ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als Gegenleistung für den Erwerb eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen ist. Die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG liegen bereits nicht vor, da der Nießbrauch im maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht im Grundbuch eingetragen war und daher nicht als auf dem Erbbaurecht „ruhende“ dauernde Last qualifiziert werden kann.

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Digitalisierung //

Digitale Abgabe der Einkommensteuererklärung per App startet in NRW (FinMin)

Ab dem 1.7.2026 können Bürger in NRW ihre Einkommensteuererklärung direkt über die App „MeinELSTER+“ mit nur einem Klick elektronisch abgeben. Voraussetzung ist eine Registrierung im Online-Portal ELSTER. Bereits ab dem 31.3.2026 können sich Bürger, die zum vorgesehenen Nutzerkreis gehören, in der App für die neue Funktion freischalten lassen. Hierüber informiert das Ministerium der Finanzen des Landes NRW.

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Gesetzgebung //

Gesetzentwurf zu Anpassungen im Anwaltsnotariat veröffentlicht (BMJV)

Das Anwaltsnotariat soll für Bewerber attraktiver werden. Der Zugang zum Anwaltsnotariat soll dazu vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden. Zudem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt auch über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 16.2.2026 veröffentlicht hat.

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