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Einkommensteuer //

Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung eines Privatjets mittels Vercharterers trotz siebenjähriger Verlustperiode (FG)

Das FG Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, ob in den Streitjahren 2012 bis 2014 ein Flugzeug mit Einkunftserzielungsabsicht vermietet wurde und dementsprechend die entstandenen Verluste steuerlich zu berücksichtigen waren. Im Streitfall hat es die Einkunftserzielungsabsicht bejaht (FG Düsseldorf, Urteil v. 21.1.2026 - 9 K 1503/24 E,F; rechtskräftig).

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Einkommensteuer //

Aufhebung der Auflage zur Meldung freigestellter Kapitalerträge (BZSt)

Die in den Freistellungsbescheinigungen gem. § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG enthaltene Auflage, wonach Gläubiger von Kapitalerträgen dem BZSt jährlich bis zum 31.5. des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres eine Meldung über jährlich zugeflossene Kapitalerträge vorzulegen haben (MURI-Meldung), wird per Allgemeinverfügung aufgehoben. Die Meldung muss künftig nicht mehr erfolgen. Dies gilt nicht für Kapitalerträge aus sammel- oder sonderverwahrten Aktien. Hierüber informiert das BZSt.

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Corona //

Abschluss der Neustarthilfe für Soloselbstständige (BMWE)

Als erstes großes Programm der Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung ist das Hilfsprogramm für Soloselbstständige, die Neustarthilfe, abgeschlossen. Die Bewilligungsstellen der Bundesländer haben die Bearbeitung der Endabrechnung, die jeder Antragsteller nach Erhalt der Hilfen einreichen musste, zu über 99 % abgeschlossen. Damit besteht Rechtssicherheit in diesem Programm für praktisch alle Antragsteller. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aufmerksam.

Abgabenordnung/Gemeinnützigkeitsrecht //

Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen bei Aufhebung des Grundsatzes der Vermögensbindung

Eine Steuerbegünstigung nach dem Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung ist u. a. davon abhängig, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden darf (Grundsatz der Vermögensbindung; § 55 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 AO, § 61 Abs. 1 AO). Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass der Grundsatz der Vermögensbindung nicht mehr gewahrt ist, ist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 AO eine zehnjährig rückwirkende Nachversteuerung die Rechtsfolge. – Mit Urteil v. 20.11.2025 entschied der BFH, dass in diesem Fall auch dann eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen i. S. des § 163 Abs. 1 Satz 1 AO ausscheide, wenn es tatsächlich nicht zu einer schädlichen Mittelverwendung gekommen ist. Dies gilt zumindest dann, wenn der Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung über ein Jahr fortbesteht.

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Digitalisierung //

Online-Verfahren vor Zivilgerichten: Amtsgerichte beginnen mit Erprobung (BMJV)

An acht deutschen Amtsgerichten beginnt am 15.4.2026 die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erste Version eines digitalen Eingabesystems zur Verfügung. Über das Eingabesystem können Bürger in einem schrittweisen Verfahren eine Klage erstellen und bei einem der teilnehmenden Amtsgerichte einreichen. Hierüber informiert das BMJV.

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Gesetzgebung //

Gesetzentwurf zur Senkung der Stromsteuer für alle (Bundestag)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften zur Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alle Verbraucher vorgelegt (BT-Drucks. 21/5320). Dieser Mindeststeuersatz beträgt 1 € pro Megawattstunde (MWh) für die nicht-betriebliche und 0,5 € für MWh für die betriebliche Verwendung.

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Gesetzgebung //

Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuer (Bundestag)

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe eingebracht (BT-Drucks. 21/5321). Mit dem Gesetzentwurf soll eine befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um 14,04 Cent je Liter herbeigeführt werden. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter.

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