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Country-by-Country-Reporting //

Wartungsarbeiten der Massendatenschnittstelle DIP und des BZSt online.portals (BZSt)

Auf Grund umfangreicher infrastruktureller Anpassungen stehen die Massendatenschnittstelle DIP und das online.portal des BZSt zwischen dem 22.9.2025 und voraussichtlich dem 24.9.2025 nicht zur Verfügung. In dieser Zeit können weder Daten über die DIP-Schnittstelle gesendet, noch Daten abgerufen werden. Ebenso steht die Portal-Webseite nicht zur Verfügung. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

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Umsatzsteuer //

Zur Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem Persönlichen Budget bestritten werden (BFH)

Eine Leistung ist nicht bereits dann in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) einzubeziehen, wenn die Gegenleistung aus dem Persönlichen Budget (§ 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) bestritten wird (BFH, Urteil v. 30.4.2025 - XI R 25/24; veröffentlicht am 18.9.2025).

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Berufsrecht //

Einhaltung einer Frist scheitert nicht an ausstehender Digitalisierung bei Gericht (BRAK)

Die BRAK macht auf einen Beschluss des BVerfG aufmerksam, wonach die Berücksichtigung von Anträgen bei Gericht nicht daran scheitern darf, dass der in Papierform eingeworfene Schriftsatz gerichtsintern noch nicht digitalisiert war und daher bei der Urteilserstellung noch nicht vorgelegen hat. Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht ist allein erforderlich, dass der Schriftsatz in den Machtbereich des Gerichts gelangt (BVerfG, Beschluss v. 24.7.2025 - 2 BvR 1379/23).

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Verfahrensrecht //

Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten (FG)

Das FG hat entschieden, dass es sich bei der Rechtsgrundlage und Rentenart in der Rentenbezugsmitteilung um Daten i.S.d. § 175b Abs. 1 AO handelt. Zudem ist § 175b Abs. 1 AO dahingehend auszulegen, dass eine Änderung eines materiell fehlerhaften Bescheides auch möglich ist, wenn die ursprünglich übermittelten Daten zutreffend in der Steuerfestsetzung berücksichtigt und nachträglich korrigierte Daten übermittelt worden sind (Niedersächsisches FG, Urteil v. 7.11.2024 – 2 K 78/24; Revision zugelassen, BFH-Az.: X R 31/24).

Einkommensteuer //

Keine gewerbliche Tätigkeit bei bloßer Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks

Der BFH stellt mit Urteil v. 14.5.2025 klar, dass die bloße Übernahme von Erschließungskosten durch einen Land- und Forstwirt – etwa im Rahmen einer Vereinbarung mit einem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger – nicht zur Annahme einer gewerblichen Tätigkeit führt. Solange der Grundstückseigentümer nicht selbst aktiv in die Erschließung eingreift und das wirtschaftliche Risiko bei dem Dritten verbleibt, handelt es sich bei der anschließenden Grundstücksveräußerung weiterhin um ein land- und forstwirtschaftliches Hilfsgeschäft. Die daraus erzielten Gewinne können daher in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt werden.

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