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Arbeitsrecht //

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge - Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung (BAG)

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Die Benachteiligung kann für die Vergangenheit nur dadurch beseitigt werden, dass die Grenze für die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter abgesenkt wird. Teilzeitbeschäftigten steht unter dieser Voraussetzung ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge zu, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist (BAG, Urteil v. 26.11.2025 - 5 AZR 118/23).

Einkommensteuer //

Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie

Wird ein Gesamtkaufpreis für die Anschaffung einer Immobilie vereinbart, ist dieser zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Dies gilt auch bei einer denkmalgeschützten Immobilie, da auch bei einer solchen der Bodenwert nicht mit 0,00 € angenommen werden kann. Für die Aufteilung des Gesamtkaufpreises sind zunächst einerseits der Gebäudewert und andererseits der Bodenwert getrennt zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile aufzuteilen, so der BFH mit Urteil v. 7.10.2025.

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Mietpreisbremse //

Senat erlässt Mietpreisbegrenzungsverordnung bis 31. Dezember 2029 (FinBeh)

Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt ab 1.1.2026 weiter flächendeckend in ganz Hamburg. Sie schließt damit direkt an die geltende Verordnung an. Die Hansestadt schöpft den gesamten Rechtsrahmen aus und erlässt die Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31.12.2029. Die Mieten sind im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Hierüber informiert die Finanzbehörde Hamburg.

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DAC6 //

Aktualisierung der Anlage zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 (BZSt)

Die Anlage „Steuerliche Präferenzregelungen i. S. des § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Doppelbuchst. bb AO und nichtkooperierende Steuerhoheitsgebiete i. S. des § 138e Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb AO“ zum BMF-Schreiben v. 29.3.2021 zur Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO) wurde auf den Stand 21.11.2025 aktualisiert. Hierüber informiert das BZSt.

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Bettensteuer //

Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer mit der Bayerischen Verfassung vereinbar (BayVGH)

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) hat eine Popularklage der Landeshauptstadt München und zweier weiterer bayerischer Städte gegen das landesrechtliche Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG als unbegründet abgewiesen. Das Verbot der Erhebung einer Übernachtungsteuer berührt weder eine originäre Besteuerungskompetenz der Gemeinden, noch wird dadurch der Kernbereich der gemeindlichen Finanzautonomie verletzt (BayVGH, Entscheidung v. 14.11.2025 - Vf. 3-VII-23).

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