Gesetzgebung | Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (BMF)
Das BMF hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der
steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
veröffentlicht.
Mit dem Gesetzentwurf soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Ziel ist es, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu ermöglichen, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren.
Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, werden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst.
Neben der sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase soll auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.
Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über Zulagen mit hohen Förderquoten für Altersvorsorgende mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern sowie über den Sonderausgabenabzug (= Steuerfreistellung der Beiträge) in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase bleibt erhalten.
Hierbei soll die bisherige Förderung durch beitragsproportionale Grund- und Kinderzulagen einfacher und transparenter werden, die zudem stärker die Beitragsleistungen der Altersvorsorgenden berücksichtigt und deshalb größere Anreize zu mehr Eigensparleistungen setzt.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
VAAAK-06282