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Fokus: Speicherdauer von Informationen über Zahlungsströme durch Wirtschaftsauskunfteien
Prof. Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)
Das OLG Köln hatte in einer Berufungsentscheidung darüber zu urteilen, wie lange eine Wirtschaftsauskunftei Informationen über Zahlungsströme, die auch im Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO einzutragen sind, speichern darf. Streitig war, ob diese Daten von der Wirtschaftsauskunftei noch gespeichert sein dürfen, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers gemeldet wurde (OLG Köln, Urteil v. 10.4.2025 - 15 U 249/24, WAAAJ-96456).