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Verfahrensrecht //

Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (FG)

Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand. Verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass in Betracht (Anschluss an die ständige Rechtsprechung: FG Hamburg, Urteil v. 31.3.2025 - 3 K 161/23; NZB anhängig, BFH-Az. XI B 30/25).

Abo Compliance //

Haftungsbeschränkte Mandanten müssen Krisenfrüherkennung betreiben!

Bereits seit dem 1.1.2021 besteht gem. § 1 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) für Geschäftsleiter einer juristischen Person eine Verpflichtung zur Krisenfrüherkennung und zur Unternehmensplanung. Zu diesen Pflichten hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. den Entwurf eines Standards (IDW ES 16-E) vorgelegt, der die Pflichten aus § 1 StaRUG konkretisiert.

Abo Grundsteuer //

Grundsteuerliches Bewertungsrecht nach der Reform (Teil 1)

Nachdem die Arbeiten zur Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 sowie zur Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge zum 1.1.2025 weitestgehend abgeschlossen sind, haben die praktischen Erfahrungen der Finanzämter die Aktualisierung der vormaligen Anwendungserlasse v. 9.11.2021 zum Verfahrensrecht und der Bewertung des Grundvermögens (BStBl 2021 I S. 2334) erforderlich gemacht.

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Cum-Ex/Cum-Cum //

Stand der Ermittlungen (Bundesregierung)

Zum Stichtag 31.12.2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (BT-Drucks. 21/310).

Editorial //

Betriebsstätte kein (DBA-)Arbeitgeber

Zugegeben, einfach zu lesen ist das BFH-Urteil VI R 25/22 vom 12.12.2024 mit seinen zahlreichen Verweisen auf DBA-Normen, Literatur und Rechtsprechung nicht. Gerade deswegen sowie aufgrund seiner dezidierten Auseinandersetzung mit der Frage nach möglicher Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte im Abkommensrecht ist es jedoch eine wahre „Fundgrube“ zum Verständnis der steuerlichen Systematik bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit. Es ging um den Fall einer in Deutschland ansässigen SE mit zahlreichen Zweigniederlassungen im Ausland. Die bei diesen tätigen und auch im jeweiligen Beschäftigungsstaat wohnhaften Mitarbeiter sind zivilrechtlich bei der SE angestellt. In unregelmäßigen Abständen kommen sie für kurzfristige Dienstreisen ins Inland. Die Reisen liegen im Interesse der jeweiligen Auslandsniederlassung, welche neben der kompletten Tätigkeitsvergütung zudem die Reisekosten trägt. Die mit der Arbeitnehmertätigkeit verbundenen gesamten Kosten erfasst die jeweilige Niederlassung in ihrer Buchführung; das Stammhaus erstattet sie nicht. Die Gesellschaft wollte mit ihrer Klage erreichen, auf die Vergütungsanteile für Inlandsreisen der bei ausländischen Betriebsstätten in DBA-Vertragsstaaten beschäftigten Arbeitnehmer keine Lohnsteuer einbehalten und abführen zu müssen.

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