Stromkostenzuschüsse: Umstellungen zum Jahreswechsel nötig
Das BMF hat sich mit Schreiben vom 11.11.2025 - IV C 5 - S 2334/00087/014/013 zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten geäußert. Für die Lohnabrechnungspraxis hat die neue Verwaltungsanweisung eine hohe Bedeutung.