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Steuerrecht

Umsatzsteuer //

Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

Zum 1.1.2025 wurde § 4 Nr. 21 UStG geändert. Ziel war neben der Anpassung an EU-Terminologie und der Einarbeitung von Rechtsprechung auch die Abwendung eines von der EU-Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens. Mit dem lang erwarteten Schreiben v. 24.10.2025, welches in weiten Teilen dem Entwurf v. 17.1.2025 entspricht, konkretisiert das BMF die Anwendungsvorschriften. Auch wenn in weiten Teilen eine Übergangsregelung bis Ende 2027 vorgesehen ist, gibt es schon heute erheblichen Beratungs- und Handlungsbedarf.

Umsatzsteuer //

Gesetzgeber normiert den Vorrang des Flächenschlüssels bei der Aufteilung von Vorsteuern

Jahrelang wurde diskutiert, welcher Aufteilungsschlüssel für den Vorsteuerabzug bei Grundstücken und Gebäuden maßgeblich sein soll. Nachdem schließlich der BFH für Klarheit gesorgt hatte und dem Flächenschlüssel grds. unionsrechtskonform den Vorrang einräumte, schloss sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung an. Damit sind sich Rechtsprechung und Verwaltung einig: Der Flächenschlüssel findet vorrangig Anwendung. Nachrangig kommen andere Aufteilungsschlüssel wie der umbaute Raum oder der objektbezogene bzw. gesamtumsatzbezogene Umsatzschlüssel in Betracht. Nun hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung v. 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 369) diesen Vorrang des Flächenschlüssels in § 15 Abs. 4 UStG kodifiziert und konkretisiert.

Künstliche Intelligenz //

Steuerliche Implikationen von KI-generierten Texten

Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in kürzester Zeit zu einem prägenden Instrument in zahlreichen kreativen und wirtschaftlichen Bereichen entwickelt – insbesondere bei der automatisierten Generierung von Texten. Diese Entwicklung wirft grundlegende rechtliche und steuerliche Fragen auf: Wer ist Urheber eines KI-generierten Werks? Wie ist der menschliche Beitrag zu bewerten? Und wie sind die daraus resultierenden Einnahmen steuerlich zu behandeln? Die steuerliche Behandlung von KI-generierten Texten hängt dabei entscheidend vom Maß der menschlichen Mitwirkung ab. Die bisherige Rechtslage stößt hier an Grenzen. Es besteht dringender Bedarf nach Klarstellung durch Gesetzgeber und Verwaltung.

Einkommensteuer //

Geldwerter Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs

Wird ein betriebliches Fahrzeug auch zur Privatnutzung durch den Arbeitgeber überlassen, ist der daraus resultierende Vorteil entweder nach der 1 %-Regelung oder nach der Fahrtenbuchmethode zu bewerten. Übernimmt der Arbeitnehmer einen Teil der fahrzeugbezogenen Kosten, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung, wenn bei einer hypothetischen Kostentragung durch den Arbeitgeber der daraus resultierende Nutzen von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wäre. Letztere umschließt aber grds. nicht die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage, so dass dafür aufgewandte Kosten des Arbeitnehmers nicht zu einer Vorteilsminderung führen, wie der VI. Senat mit Urteil v. 9.9.2025 entschied.

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