Steuerrecht

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Rückgängigmachung eines IAB für eine Photovoltaikanlage (BFH)

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag (IAB) für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist (BFH, Beschluss v. 15.10.2024 - III B 24/24 (AdV); veröffentlicht am 31.10.2024).

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Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG – Gestaltungspotenziale nutzen und Risiken vermeiden!

Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2006 zu einer der größten Subventionen entwickelt. Sie führt Schätzungen zufolge im Jahr 2024 zu Steuermindereinnahmen in Höhe von 2,2 Mrd. €. Dieser Umstand sowie die aktuelle Entscheidung des FG Düsseldorf (Urteil v. 18.7.2024 - 14 K 1966/23 E, UAAAJ-73865) sind daher Anlass genug zu untersuchen, welche Gestaltungspotenziale in § 35a EStG stecken.

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JStG 2024: Steuerverschärfung für ausländische Alterseinkünfte

Der vom Bundestag am 18.10.2024 beschlossene Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) sieht ab dem Jahr 2025 weitreichende Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus ausländischen Altersvorsorgeverträgen vor. Diese Änderungen betreffen insbesondere Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, die während der Ansparphase im Ausland steuerlich gefördert wurden. Bisher wurden solche Einkünfte, die nur auf im Ausland geförderten Beiträgen beruhen, in Deutschland unter bestimmen Umständen in Gänze steuerfreigestellt oder nur anteilig besteuert. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen sollen diese Einkünfte vollständig der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Nach Ansicht des Gesetzgebers führt die bisherige Regelung zu einer ungerechtfertigten Besserstellung von Empfängern ausländischer Vorsorgeleistungen im Vergleich zu inländischen Pensionszahlungen. Letztere werden bereits vollumfänglich besteuert, wenn die Beiträge während der Ansparphase steuerlich gefördert wurden.

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Entwurf des neuen Anwendungsschreibens zur Zinsschranke veröffentlicht

Spätestens seit der Änderung der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz wurde eine Reaktion der Finanzverwaltung auf praktische Anwendungsfragen mit Spannung erwartet. Das BMF hat am 9.10.2024 reagiert und einen Entwurf für ein überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Zinsschranke veröffentlicht (s. DAAAJ-76603).

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