Einkommensteuer/Körperschaftsteuer | BMF-Schreiben zur Zinsschranke veröffentlicht (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur
Zinsschranke (§ 4h
EStG;
§ 8a KStG) in
der Fassung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes v.
(BGBl.
I Nummer 411 S. 1) veröffentlicht ().
Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom (BGBl. I Nummer 411 S. 1) wurde die Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) geändert und an die Richtlinie (EU) 2016/1164 vom mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (EU-Antisteuervermeidungsrichtlinie – ATAD) angepasst.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF in seinem Schreiben nun zu Anwendungsfragen des § 4h EStG und des § 8a KStG in der Fassung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes Stellung.
Nähere Einzelheiten können Sie dem Schreiben entnehmen, das auf der Homepage des BMF veröffentlicht ist.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
SAAAJ-88178