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Online-Nachricht - Mittwoch, 12.03.2025

Europa | Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (Rat der Europäischen Union)

Der Rat der Europäischen Union hat am diverse Rechtsakte beschlossen, mit denen die Vorschriften der EU über die Mehrwertsteuer an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen.

Hintergrund: Die EU-Kommission hat am das Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" vorgelegt, das drei Vorschläge umfasst:

  • einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter,

  • einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer sowie

  • einen Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich der Informationsanforderungen für bestimmte Mehrwertsteuerregelungen

Das nun beschlossene Paket führt zu folgenden Änderungen in Bezug auf drei verschiedene Aspekte des MwSt-Steuersystems:

  • bis 2030 vollständige Digitalisierung der MwSt-Meldepflichten für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen,

  • Verpflichtung von Online-Plattformen zur Zahlung von MwSt für Kurzzeitvermietung von Unterkünften und für Personenbeförderung in den meisten Fällen, in denen einzelne Dienstleistungserbringer keine MwSt erheben,

  • Verbesserung und Ausweitung der einzigen Anlaufstellen für die MwSt im Internet, damit Unternehmen nicht in allen Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, eine kostspielige MwSt-Registrierung vornehmen müssen.

Die nächsten Schritte:

Die Richtlinie, die Verordnung und die Durchführungsverordnung treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Verordnung und die Durchführungsverordnung sind unmittelbar anwendbar; die Richtlinie muss jedoch in nationales Recht umgesetzt werden.

Quelle: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung v. 11.3.2025 (il)

Fundstelle(n):
CAAAJ-87129