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Online-Nachricht - Dienstag, 11.03.2025

Investmentsteuergesetz | Feststellungsverfahren für Spezial-Investmentfonds (BZSt)

Für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen, sind neue Formulare im Rahmen des Feststellungsverfahrens für Spezial-Investmentfonds zu verwenden. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Hintergrund: Die Besteuerungsgrundlagen gegenüber Spezial-Investmentfonds und deren Anlegern sind gesondert und einheitlich festzustellen. Hierzu ist bei einem ausländischen Spezial-Investmentfonds die Verwaltungsgesellschaft oder der inländische Anleger verpflichtet nach Ablauf des Geschäftsjahres eine entsprechende Erklärung anzufertigen.

Hierzu führt das BZSt weiter aus:

Hinweis:

Weitere Informationen zu dem Feststellungsverfahren für Spezial-Investmentfonds sind auf der Webseite des BZSt erhältlich.

Quelle: BZSt online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
HAAAJ-87055