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Online-Nachricht - Montag, 24.03.2025

Einkommensteuer | Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER (FinMin)

Das Thüringer Finanzministerium (FinMin) verkündet, dass in den Thüringer Finanzämtern das neue Verfahren „Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) eingeführt wird.

Hierzu führt das FinMin u.a. weiter aus:

  • Seit der Einführung der Belegvorhaltepflicht im Jahr 2017 ist das Einreichen von Belegen mit der Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen Belege bereithalten und diese auf Anforderung des Finanzamts vorlegen.

  • Mit dem RABE-Verfahren kann nun bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine medienbruchfreie Verknüpfung von Eingabefeldern und dazugehörigen Belegen genutzt werden.

  • Belege können künftig direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen, hinterlegt und den jeweiligen Eingabefeldern direkt zugeordnet werden. Im Anschluss werden diese verknüpften Belege und Unterlagen als Referenzen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt.

  • Mit dem Verfahren RABE können zukünftig Rückfragen der Finanzämter vermieden werden.

Hinweise:

Die Nutzung des Verfahrens ist erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2023 möglich und kann damit natürlich auch für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2024 genutzt werden.

Die Thüringer Finanzämter haben bereits am mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2024 begonnen.

Vertreterinnen und Vertreter der steuerberatenden Berufe und Steuerpflichtige, welche das Verfahren RABE nutzen, werden auf der Seite von Mein ELSTER in der Rubrik „Übermittelte Formulare“ auf die Übermittlung der referenzierten Belege hingewiesen. Dort bekommen sie auch die Informationen, ob ein Beleg vom Bearbeiter im Finanzamt abgeholt wurde.

Quelle: Thüringer FinMin, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
UAAAJ-88173