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Praxiswissen //

Betriebliche Altersversorgung (Teil 1) – Einführung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat sich in vielen Betrieben neben der gesetzlichen Rente als zweite Säule etabliert. Sie dient dazu, den Lebensstandard im Ruhestand abzusichern und Versorgungslücken zu schließen. Arbeitnehmer erwerben durch die betriebliche Altersversorgung einen Anspruch auf zusätzliche Rentenleistungen, die sich aus Beiträgen des Arbeitgebers, eigenen Beiträgen oder beidem zusammensetzen. Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer Reihe, in der die bAV aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven umfassend beleuchtet wird.

Einkommensteuer //

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Mit Urteil v. 26.9.2025 hat der BFH entschieden, Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a AO seien bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen, wiewohl § 4 Abs. 5b EStG vorgibt, die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen seien keine Betriebsausgaben. Die sich danach ergebende rechtliche Beurteilung, dass Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer gem. § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Lohnsteuer //

Tantieme – Besonderheiten beim Geschäftsführer

Tantiemezahlungen gehören als Bestandteil der Vergütung in alle Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihrem Geschäftsführer. So erfolgt eine Beteiligung an dem Erfolg der Gesellschaft. Vor allem bei Tantiemevereinbarungen mit GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern gelten strenge Regeln im Steuerrecht. Werden diese nicht eingehalten, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung mit allen negativen Steuerfolgen. Zudem wird der Betriebsausgabenabzug der GmbH gestrichen. Außerdem sind lohnsteuerliche Regelungen zu beachten.

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Spenden //

Abzug der Zahlungen des Gesellschafters an gGmbH, die als Miete zurückgezahlt werden

Vermietet der Alleingesellschafter einer gemeinnützigen GmbH an diese ein Grundstück und stellt er ihr die dafür erforderlichen Mietzahlungen als Spende zur Verfügung, sind nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des FG Münster bei Fremdüblichkeit des Mietvertrages sowohl der Spendenabzug als auch die zu Beginn des Mietverhältnisses entstehenden Verluste steuerlich anzuerkennen.

Arbeitsrecht //

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag v. 5.5.2025 die Reformierung des Arbeitszeitrechts als eines ihrer wesentlichen Arbeitsrechtsreformvorhaben vereinbart. Eine Umsetzung der Vereinbarung lässt jedoch noch auf sich warten. Die Möglichkeiten und Grenzen zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit sind somit unverändert nach Maßgabe des aktuell geltenden Arbeitszeitrechts zu bewerten.

Arbeitsrecht //

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Als Folge einer grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers wird das Risiko, dass ein Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig ist, zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Krankenkassen aufgeteilt. Zunächst bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht. Kann ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung – vorübergehend oder dauerhaft – nicht erbringen, hat er dennoch gegenüber seinem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und für einen Zeitraum von sechs Wochen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EntgFG).

Steuerstrafrecht //

Steuerhinterziehung bei gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung

Der BGH geht bei einem durch falsche Angaben in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung erwirkten Steuervorteil davon aus, dass das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 2 AO erfüllt ist, wenn die Abweichung bei den Einkünften zugunsten der Personenmehrheit mindestens 140.000 € beträgt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Strafverfolgungsverjährung nach § 376 Abs. 1 AO.

Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Gestaltungsüberlegungen für eine steueroptimierte lebzeitige Immobilienübertragung

Die Übertragung des Familienheims von Eltern auf ihre Kinder ist nur beim Erwerb von Todes wegen steuerbefreit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) und nur dann, wenn das Kind die Immobilie unverzüglich selbst bewohnt und dies zehn Jahre lang beibehält. Eine lebzeitige Übertragung ist dagegen grundsätzlich nicht steuerbefreit, kann jedoch durch geschickte Gestaltung steuerlich optimiert werden.

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