Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie läuft zum Jahresende 2023 aus
Als steuerliche Entlastungsmaßnahme für die Gastronomie hatte der Gesetzgeber durch das (Erste) Corona-Steuerhilfegesetz zunächst auf vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 ausgeführte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, soweit es sich um die Abgabe von Speisen handelt, die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zugestanden (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Diese befristete Steuerermäßigung wurde noch zweimal verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2023. Trotz erheblicher Widerstände läuft die Umsatzsteuerermäßigung nun zum 31.12.2023 aus. Damit ist ab 1.1.2024 auf die Speisen- und Getränkeabgabe innerhalb von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % anzuwenden.