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Zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen und die hohen Mieten insbesondere in Ballungsräumen stehen in Deutschland nach wie vor im Fokus. Der Gesetzgeber versucht, mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG einen steuerlichen Anreiz zur Schaffung neuer Wohnungen zu setzen. Motiviert durch das beim BFH anhängige Revisionsverfahren IX R 24/24 zu der Frage, ob diese Sonderabschreibung auch bei Abriss und anschließendem Neubau gewährt wird, geht der Beitrag auf zentrale Aspekte der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 7b EStG ein.
Einordnung
Nach § 7b Abs. 1 EStG kann für die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen eine Sonderabschreibung i. H. von jährlich 5 % über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG oder zur degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG in Anspruch genommen werden. Die begünstigte Wohnung kann zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen des Stpfl. gehören. Sie muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union belegen sein. Nach § 7b Abs. 1 Satz 4 EStG sind Drittstaaten den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichgestellt, die aufgrund vertraglicher Verpflichtung Amtshilfe entsprechend dem EU-Amtshilfegesetz in eine...