Das „Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ der Bundesministerien der Justiz und der Finanzen vom Februar/März 2026
Am 23.2.2026 stellten BMJV und BMF ein gemeinsam erarbeitetes „Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ vor. Danach soll eine neue, eigenständige Rechtsform „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)“ eingeführt werden, die sowohl Unternehmensneugründungen fördern als auch Unternehmensnachfolgen erleichtern soll. Die ministerielle Skizze, die noch keinen ausformulierten Gesetzestext beinhaltet, behandelt gesellschafts- und steuerrechtliche Fragen.