Keine KESt-Entlastung bei Ausschüttungen hybrider deutscher Gesellschaften an US-Muttergesellschaften
Überraschende Änderung der Verwaltungspraxis: Bei Ausschüttungen aus Deutschland an US-Gesellschaften soll die Entlastung von der Kapitalertragsteuer seit kurzem davon abhängen, wie die ausschüttende deutsche GmbH für US-Steuerzwecke qualifiziert wird (sog. Check-the-Box Election). Die Kehrtwende erfolgt ohne Gesetzesänderung, betrifft zahlreiche US-Inbound-Strukturen und führt zu erheblicher Rechts- und Planungsunsicherheit für US-Investoren. In einer Phase schwacher Konjunktur, hoher Bürokratiekosten und intensivem Standortwettbewerb untergräbt zusätzliche Unsicherheit die Investitionsbereitschaft und birgt politisches Konfliktpotenzial im Verhältnis zu den USA.