Suchen Barrierefrei
Investmentsteuerrecht //

Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts

Das Standortfördergesetz (StoFöG) will privates Kapital mobilisieren, die Finanzierung junger, wachstumsorientierter Unternehmen erleichtern und den Finanzstandort stärken. Kern des Ansatzes sind gleichlaufende Änderungen im Investmentsteuerrecht (InvStG) und Aufsichtsrecht (KAGB), damit Fonds rechtssicher in Infrastruktur und erneuerbare Energien investieren können. Die Neuerungen traten weitgehend einen Tag nach Verkündung des StoFöG, somit am 10.2.2026, in Kraft.

Abgabenordnung //

Praktische Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2025 auf Stiftungen und Vereine

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurden mehrere Regelungen der Abgabenordnung angepasst, welche für steuerbegünstigte Körperschaften von praktischer Bedeutung sind. Die Neuregelungen betreffen u. a. die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung sowie die Anforderungen an die Aufteilung der Gewinnermittlung in die einzelnen Sphären. Ziel des Gesetzgebers ist es, steuerbegünstigte Körperschaften zu entlasten. Aus den Erleichterungen ergeben sich allerdings Risiken, die von den Organen der Körperschaften zu berücksichtigen sind.

...
Gewerbesteuer //

Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG (BFH)

§ 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 ermöglicht seinem unmissverständlichen Wortlaut nach die Anrechnung des Zeitraums der Zugehörigkeit des eingebrachten Wirtschaftsguts (nur), wenn die Dauer der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen für die Besteuerung bedeutsam ist. Letzteres betrifft aber nicht die Situation des gewerbesteuerrechtlichen Schachtelprivilegs nach § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG, weil dafür allein der Beginn des Erhebungszeitraums, also ein Zeitpunkt und eben nicht ein Zeitraum, rechtsfolgenauslösend ist (Bestätigung der BFH-Urteile v. 11.7.2023 - I R 21/20, BStBl II 2024, 413; v. 11.7.2023 - I R 36/20, BStBl II 2024, 419; v. 11.7.2023 - I R 40/20, BStBl II 2024, 434, und v. 11.7.2023 - I R 45/20, BStBl II 2024, 438: BFH, Urteil v. 17.12.2025 - I R 9/23; veröffentlicht am 26.2.2026).

Lohnsteuer //

Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu Arbeitslohn

Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der BFH mit Urteil v. 19.11.2025 - VI R 18/24 (IAAAK-10779) entschieden und damit die entgegenstehende Auffassung der Finanzbehörden in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 LStR zurückgewiesen.

Einkommensteuer //

Anwendung der modifizierten Trennungstheorie bei Übertragungsvorgängen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG teilentgeltlich übertragen, ist der Gewinn nicht nach der strengen Trennungstheorie zu ermitteln, indem der Buchwert dem Entgelt nur anteilig nach Maßgabe des Verhältnisses zwischen Teilentgelt und Verkehrswert gegenübergestellt wird. Vielmehr gelangt nach Maßgabe des BFH-Urteils v. 11.12.2025 - IV R 17/23 die modifizierte Trennungstheorie zur Anwendung, wonach der Buchwert dem Teilentgelt bis zu seiner Höhe gegenübergestellt wird. Überschreitet das Teilentgelt den Buchwert nicht, ergibt sich danach kein Gewinn.

Loading...