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Einkommensteuer //

Hinterbliebenenrente nach dem AltEinkG – Hessisches FG weist Klage auch im zweiten Rechtsgang ab und lässt Revision zu

Die Klage einer Witwe gegen den einfachgesetzlich zutreffend angesetzten Besteuerungsanteil von 76 % wurde im ersten Rechtsgang noch unter dem Gesichtspunkt der „individuellen Betrachtungsweise“ zurückgewiesen, da nach Ansicht des Hessischen FG die Altersvorsorgebeiträge des Verstorbenen der Witwe nicht zugerechnet werden konnten. Der BFH hatte das Urteil jedoch aufgehoben und die Sache an das Hessische FG zurückverwiesen (Beschluss v. 30.8.2023 - X B 58/23, PAAAJ-49036; dazu Ermel, NWB 42/2023 S. 2864). Der Entscheidung im zweiten Rechtsgang wurde nun aber eine „strukturelle“ statt einer „individuellen“ Betrachtungsweise zugrunde gelegt (Hessisches FG, Urteil v. 12.11.2025 - 11 K 286/22, EAAAK-04714).

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Nachhaltigkeitsberichterstattung //

EFRAG übergibt Entwürfe der überarbeiteten ESRS an die EU-Kommission (WPK)

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 3.12.2025 ihre Entwürfe der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als fachliche Empfehlung (Technical Advice) an die Europäische Kommission übergeben. Zuvor hatte die EFRAG am 31.7.2025 Änderungsvorschläge zu den bestehenden ESRS veröffentlicht, deren Kommentierungsfrist Ende September 2025 endete. Dies teilt die WPK mit.

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Einkommensteuer //

„Geringe Entfernung“ im Sinne des Reisekostenrechts (BVerwG)

Das BVerwG hat entschieden, dass die eine Gewährung von Tagegeld als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlass einer Dienstreise ausschließende "geringe Entfernung" zwischen der Dienststätte oder Wohnung des Dienstreisenden und dem Ort, an dem das Dienstgeschäft erledigt wird, höchstens zwei Kilometer beträgt und nach der Straßenentfernung zu bemessen ist. (BVerwG, Urteil v. 4.12.2025 – 5 C 9.24).

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Einkommensteuer //

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit (BFH)

Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen später fällig werden sollen (Prolongation), führt die Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, wenn sie vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist (BFH, Urteil v. 17.9.2025 - VIII R 30/23; veröffentlicht am 4.12.2025).

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Einkommensteuer //

Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück (BFH)

Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gem. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen BFH, Urteil v. 25.11.1992 - X R 34/89). Der Tatbestand des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige, dem eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen zufließt, bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand (u.a. entgegen BFH, Urteil v. 24.10.1990 - X R 161/88) (BFH, Urteil v. 10.10.2025 - IX R 4/24; veröffentlicht am 4.12.2025).

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Gewerbesteuer //

Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (BFH)

Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Mitvermietung der fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbundenen Betriebsvorrichtung als begünstigungsunschädliches Nebengeschäft anzusehen ist. Dies ist anzunehmen, wenn sie einen zwingend notwendigen Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung darstellt und die quantitativen Grenzen eines Nebengeschäfts nicht überschreitet (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - IV R 31/23; veröffentlicht am 4.12.2025).

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Einkommensteuer //

Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II (BFH)

Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG erhöhen; dies gilt auch für das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) und das Bürgergeld nach §§ 19 ff. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) (BFH, Urteil v. 25.9.2025 - III R 20/23; veröffentlicht am 4.12.2025).

Umsatzsteuer //

Keine Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL für ein nicht zugelassenes privates Krankenhaus

Ein Krankenhaus, welches nicht nach § 108 SGB V zugelassen ist, hat für seine Behandlungsleistungen keinen Anspruch auf die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL, wenn es aus sozialrechtlicher Sicht als nicht wirtschaftlich anzusehen ist, so der BFH mit Urteil v. 8.7.2025. Für die Prüfung dieses Tatbestands kommt es nicht auf ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Kosten an, sondern darauf, inwieweit die Leistungen und die hierdurch bedingten Kosten im Hinblick auf die medizinische Versorgung erforderlich sind.

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Energetische Maßnahmen //

Neue Vorgaben der Finanzverwaltung zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Das Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gem. § 35c EStG aktualisiert. Wir informieren Sie über die folgenden für die Praxis relevanten Neuerungen: Erweiterung der Wohnfläche als begünstigtes Objekt, Konsequenzen bei dem Verkauf an den Ehegatten im Rahmen einer Scheidung, genaue Definition von Umfeldmaßnahmen, Förderung erst bei vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrags.

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Berufsrecht //

Antrag auf Vermittlung nun online möglich (WPK)

Die WPK vermittelt bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern oder zwischen ihren Mitgliedern und deren Auftraggebern mit dem Ziel, eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung zu finden und ein Zivilgerichtsverfahren zu vermeiden (§ 57 Abs. 2 Nr. 2 und 3 WPO). Das Vermittlungsverfahren setzt voraus, dass alle Beteiligten freiwillig daran mitwirken und ernsthaft bereit sind, aufeinander zuzugehen. Um ein solches Verfahren einzuleiten, ist ein Antrag bei der WPK erforderlich. Dieser kann nun online über die Internetseite der WPK gestellt werden. Hierauf macht die WPK aufmerksam.

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