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Steuerrecht

Abo Gewerbesteuer //

Gewerbesteuerfreiheit für Wahlleistungen eines Krankenhauses

Der Ertrag eines Krankenhauses aus Wahlleistungen im Zusammenhang mit der Unterkunft (Nutzung eines sogenannten Komfortzimmers) ist nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG gewerbesteuerfrei, wenn das Krankenhaus die Voraussetzungen des § 67 AO erfüllt, also mindestens 40 % der jährlichen Belegungs- oder Berechnungstage auf Patienten entfallen, bei denen nur Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen berechnet werden.

Abo Einkommensteuer //

Verlagerung der Fünftelregelung für Abfindungen auf das Veranlagungsverfahren

In wirtschaftlich angespannten Zeiten sehen sich steuerliche Berater vermehrt mit dem Thema Abfindungen konfrontiert. Die Besteuerung dieser Abfindungen erfolgt begünstigt nach der Fünftelregelung i. S. des § 34 Abs. 1 EStG. Beeinflusst wird die letztliche Steuerlast insbesondere durch neben der Abfindung vorliegende Einkünfte. Durch das Wachstumschancengesetz ist es zu einer Änderung des Besteuerungsverfahrens gekommen.

Editorial //

Der Steuerpflichtige hat die Wahl

... anderes folgt insbesondere nicht aus dem Beschluss des BVerfG v. 8.7.2021 - 1 BvR 2422/17 ( TAAAH-87096) zur Vollverzinsung. Danach ist der Gesetzgeber zwar gehalten, bei einer dahingehenden Zinssatztypisierung den abzuschöpfenden Vorteil realitätsgerecht zu bemessen. Die dort genannten Grundsätze lassen sich auf den Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 EStG jedoch nicht übertragen. Insbesondere ist der Gesetzgeber nicht gehalten, die Höhe des sechsprozentigen Gewinnzuschlags an ein strukturelles Niedrigzinsniveau anzupassen. Dies hat der BFH mit Urteil v. 20.3.2024 in der Sache VI R 20/23 deutlich gemacht. Denn Gewinnzuschlag und Nachzahlungszinsen sind insoweit nicht miteinander vergleichbar (Kanzler, NWB 20/2024 S. 2765). Der Gewinnzuschlag ist keine – für Steuerpflichtige unausweichliche – Zinssatztypisierung. § 6b EStG ist vielmehr ein Subventionsangebot, das der Gesetzgeber in § 6b Abs. 7 EStG mit einem Gewinnzuschlag bewehrt hat. Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Abo Einkommensteuer //

Ausgleichszahlungen für Zinsswap als Betriebsausgaben

Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn das Zinsswap-Geschäft mit dem betrieblichen Darlehen hinreichend eng verknüpft ist. Weiterhin muss der Steuerpflichtige das Zinsswap-Geschäft als betriebliches Geschäft behandeln; dies setzt voraus, dass er die laufenden Zahlungen für den Zinsswap in der laufenden Buchführung – und nicht erst im Jahresabschluss oder in einem Folgejahr – als betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Abo Einkommensteuer //

Anerkennung von Aufwendungen für eine Zins-Swap-Vereinbarung als Betriebsausgaben erfordert objektive Konnexität mit dem zu sichernden Darlehen

Aufwendungen für eine Zins-Swap-Vereinbarung sind nur dann als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn eine objektive Konnexität zwischen Swap- und Darlehensvertrag besteht. Dies ist der Fall, wenn beide Vereinbarungen vollinhaltlich aufeinander abgestimmt sind oder auf einem einheitlichen Finanzierungskonzept beruhen.

Abo Gewerbesteuer //

Aufwärtsabfärbung einer Personengesellschaft und Gewerbesteuerpflicht

Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung, nach der eine Personengesellschaft, die nur aufgrund einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft (Aufwärtsabfärbung) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Eine Gewerbesteuerpflicht wäre eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber einem Einzelunternehmer; denn ein Einzelunternehmer kann gleichzeitig verschiedene Einkunftsarten ausüben, ohne dass es zu einer Gewerbesteuerpflicht aller Tätigkeiten kommt, sondern es wird nur die originär gewerbliche Tätigkeit der Gewerbesteuer unterworfen.

Abo Einkommensteuer //

Übertragung einer sog. § 6b-Rücklage aus einer Gesamthandsbilanz in eine Ergänzungsbilanz

Nach einem FG-Urteil können die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen.

Abo Grundsteuer //

Grundsteuerliches Bewertungsrecht nach der Reform (Teil 1)

Nachdem die Arbeiten zur Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 sowie zur Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge zum 1.1.2025 weitestgehend abgeschlossen sind, haben die praktischen Erfahrungen der Finanzämter die Aktualisierung der vormaligen Anwendungserlasse v. 9.11.2021 zum Verfahrensrecht und der Bewertung des Grundvermögens (BStBl 2021 I S. 2334) erforderlich gemacht.

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