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Steuerrecht

Umsatzsteuer national //

Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein

BFH, Urteil vom 6.11.2025 – V R 36/23

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst geklärt hat, dass die Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins entgegen der Auffassung der Verwaltung steuerbar sind, hatte er sich im Besprechungsurteil erneut mit einem Sportverein zu beschäftigen. Jetzt geht es um die umsatzsteuerlichen Folgen der Auslagerung des Spielbetriebs von einem Verein an eine von ihm gegründete Gesellschaft zur Vermeidung eines mit dem Spielbetrieb verbundenen Haftungsrisikos.

Umsatzsteuer national //

Steuerschuld aus einer Gutschrift über nicht existente Leistung

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 6.11.2025 – 1 K 1541/23; Revision beim BFH anhängig (V R 52/25)

Das baden-württembergische Finanzgericht hatte über die relevante Frage zu entscheiden, ob ein Empfänger einer ausgestellten Gutschrift die darin enthaltene Umsatzsteuer schuldet, obwohl die abgerechnete Leistung nicht existiert. Das Finanzgericht verneint nach alter Rechtslage die Steuerschuld aus einer solchen Gutschrift, wenn der Leistungsempfänger nicht unternehmerisch tätig wird. Es bestehe weder eine steuerpflichtige Leistung, noch schuldet der Kläger die in den Gutschriften ausgewiesenen Beträge nach § 14c Abs. 2 UStG. Weil keine Leistung erbracht worden ist, konnte der Leistungsempfänger nicht wirksam mittels einer Gutschrift abrechnen.

Umsatzsteuer international //

Umtausch von Geld in eine Spielwährung

EuGH, Urteil vom 5.3.2026 – C-472/24 „Žaidimų valiuta“

Die Unterscheidung von realem und virtuellem Wirtschaftsleben steht schon länger im Fokus der Umsatzsteuer. Seit der grundlegenden Entscheidung des BFH, Urteil vom 18.11.2021 –V R 38/19, zur „Vermietung“ von virtuellem Land in dem Online-Spiel „Second Life“ wissen wir, dass jedenfalls im Umtausch der virtuellen Spielwährung in konventionelle Währung ein Leistungsaustausch zu sehen ist. In der Besprechungsentscheidung des EuGH geht es nunmehr um die Frage einer möglichen Steuerbefreiung bei dem Umtausch von Geld in eine Spielwährung sowie die Anwendbarkeit der Regelung zu Mehrzweckgutscheinen.

Umsatzsteuer national //

Haftung des Abtretungsempfängers nach § 13c UStG bei unwirksamer Mehrfachglobalzession

FG Münster, Urteil vom 1.9.2025 – 5 K 1145/19 U

Mit FG Münster, Urteil vom 1.9.2025 – 5 K 1145/19 U musste das FG Münster sich mehreren Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung von § 13c UStG, wonach der Abtretungsempfänger (Zessionar) einer Forderung unter bestimmten Voraussetzungen für die abzuführende Umsatzsteuer des Abtretenden (Zedent) aus dieser Forderung haften muss, widmen. Hierbei ging es vor allem um die Anwendbarkeit von § 13c UStG bei Organschaftsverhältnissen auf Zedentenseite und unwirksamer (mehrfacher) Globalzession, aber auch um Probleme rund um den § 13c UStG-spezifischen Vereinnahmungsbegriff.

Umsatzsteuer international //

MwSt-IdNr. als materielle Voraussetzung für Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen

BFG (Graz), Beschluss v. 18.9.2025 – RE/2100001/2025, EUG Rs. T-689/25 – British Company

Mit Wirkung zum 1.1.2020 ist Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL dahingehend geändert worden, dass in Buchstabe b nunmehr verlangt wird, dass der Abnehmer für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung oder Beförderung der Gegenstände beginnt und dass er dem Lieferer seine USt-IdNr. mitgeteilt hat. Dem entsprechend erfordert § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG, dass der Abnehmer ein in einem anderen Mitgliedstaat für Zwecke der Umsatzsteuer erfasster Abnehmer ist. Zudem normiert die neu eingefügte Nr. 4 des § 6a Abs. 1 UStG, dass der Abnehmer gegenüber dem liefernden Unternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte gültige USt-IdNr. verwendet hat. Ein aktuelles Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Bundesfinanzgerichts (BFG) betrifft die Auslegung des Art. 138 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL. Das Vorlageverfahren beruht auf einem Sachverhalt, bei dem der Abnehmer im Zeitpunkt der Lieferung zumindest im Besitz einer ihm erteilten gültigen USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaates war, diese jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt hat. Die Antwort des EuG auf die vom BFG gestellten Vorlagefragen hat erhebliche Auswirkungen auf alle Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen oder innergemeinschaftlich Gegenstände erwerben.

Umsatzsteuer national //

Verantwortung von Familienangehörigen für Umsatzsteuerhinterziehung

Wann hat eine familiäre Gefälligkeit strafrechtliche Konsequenzen?

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

Einkommensteuer //

Zur Mitunternehmerstellung eines stillen Gesellschafters

Ein Mitunternehmerrisiko wird regelmäßig durch Beteiligung an Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Anlagevermögens einschließlich eines Geschäftswerts vermittelt. Auch ein dem Bild des Kommanditisten entsprechendes Risiko, welches mit einer auf die Einlage beschränkten Verlustbeteiligung verbunden ist, vermittelt noch Mitunternehmerrisiko. Mit Urteil v. 13.11.2025 hat der IV. Senat des BFH entschieden, dass die zuletzt genannte Anforderung an ein zumindest schwach ausgeprägtes Mitunternehmerrisiko nicht weiter herabgesetzt werden könne. Erforderlich ist stets, dass eigenes Vermögen des Gesellschafters belastet werden muss.

Einkommensteuer //

Private Veräußerungsgeschäfte und häusliches Arbeitszimmer

Wird im Privatvermögen eine Eigentumswohnung veräußert, deren Anschaffung schon mehr als zehn Jahre zurückliegt, in der aber ein früher betrieblich genutztes, zum Betriebsvermögen gehörendes häusliches Arbeitszimmer erst vor weniger als zehn Jahren aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnommen worden ist, so liegt nach einer Entscheidung des FG München im Hinblick auf dieses Arbeitszimmer und den anteilig dazu gehörenden Grund und Boden kein privates Veräußerungsgeschäft vor.

Fallstudie //

Vorsteuerabzug nach § 15 UStG - Grundlagen und Problemfelder in 25 prüfungs- und praxisrelevanten Fällen zzgl. Mini-Klausur

In der umsatzsteuerlichen Klausur gehören Fragen zum Vorsteuerabzug zum Standard. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass für verschiedene Umsatzarten auch entsprechend unterschiedliche Vorsteuerabzugsmöglichkeiten bestehen, was ein weites Prüfspektrum eröffnet. Diese Fallstudie betrachtet daher Grundlagen sowie wichtige Problemfelder. Abschließend nimmt die Mini-Klausur typische Probleme des Vorsteuerabzugs in den Blick.

Einkommensteuer //

Gewinngrenze für Investitionsabzugsbetrag

Die Gewinngrenze des § 7g Abs. 1 Satz 4 EStG, nach der der Gewinn 200.000 € nicht übersteigen darf, richtet sich nach dem steuerlichen Gewinn i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der sich aus der Steuerbilanz ergebende Jahresüberschuss ist somit um außerbilanzielle Hinzurechnungen (z. B. für nicht abziehbare Betriebsausgaben) sowie außerbilanzielle Kürzungen (z. B. für steuerfreie Betriebseinnahmen) zu korrigieren.

Energie- und Stromsteuer //

Energie- und Stromsteuer 2026

Seit dem 1.1.2026 sind mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BGBl 2025 I Nr. 340) zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Für Betreiber dezentraler Eigenerzeugungsanlagen (z. B. PV, KWK, Wind) ist insbesondere der neue standort- und betreiberbezogene Anlagenbegriff relevant: Die bisherige standortübergreifende „Anlagenverklammerung“ entfällt. Dadurch können Schwellenwerte (insb. 2 MW-Grenze) und die Passfähigkeit bestehender Erlaubnisse zur Steuerbefreiung nach § 9 StromStG neu zu bewerten sein. Für typische Umstellungsfälle eröffnet das Informationsschreiben der Generalzolldirektion eine Übergangspraxis: Bei wirksamem und vollständigem Antrag bis 30.6.2026 kann eine erforderliche Erlaubnis – bei Vorliegen der Voraussetzungen – rückwirkend ab dem 1.1.2026 erteilt werden.

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