Die Geldauflage nach § 153a StPO als ersatzfähiger Schaden im Rahmen der Steuerberaterhaftung
Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 28.3.2025 entschieden, dass eine zur Einstellung eines Steuerstrafverfahrens gem. § 153a StPO geleistete Geldauflage ein ersatzfähiger Vermögensschaden im Rahmen der Steuerberaterhaftung sein kann.