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Betriebliche Altersversorgung (Teil 1) – Einführung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat sich in vielen Betrieben neben der gesetzlichen Rente als zweite Säule etabliert. Sie dient dazu, den Lebensstandard im Ruhestand abzusichern und Versorgungslücken zu schließen. Arbeitnehmer erwerben durch die betriebliche Altersversorgung einen Anspruch auf zusätzliche Rentenleistungen, die sich aus Beiträgen des Arbeitgebers, eigenen Beiträgen oder beidem zusammensetzen. Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer Reihe, in der die bAV aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven umfassend beleuchtet wird.
I. Betriebliche Altersversorgung und demografischer Wandel
Das deutsche Altersvorsorgesystem wird traditionell als Drei-Säulen-Modell beschrieben. Die erste Säule bildet die gesetzliche Rentenversicherung, die zweite Säule die betriebliche Altersversorgung und die dritte Säule die private Altersvorsorge. Während die gesetzliche Rente im Umlageverfahren finanziert wird, basiert die betriebliche Altersversorgung (bAV) auf kapitalgedeckten Modellen.
Die bAV nimmt eine besondere Stellung ein, da sie über das Arbeitsverhältnis organisiert wird. Sie ist damit unmittelbar Teil der betrieblichen Vergütungs...