Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 244 BewG Grundstück
Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor!, Teil I, NWB 2019 S. 2043, NWB ZAAAH-21376; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB IAAAH-21201; Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Stand: Januar 2020 (1. Auflage), NWB CAAAH-44415.
Berechnung der Grundsteuer nach der Gesetzesreform, Berechnungstool „Grundsteuer“ nach dem Entwurf v. , NWB NAAAH-30144. Grundsteuer: Grundbesitzbewertung ab 2022/2025 (Sach- und Ertragswertverfahren) – Checkliste mit Berechnungen, NWB NAAAH-93792.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (allgemeiner Teil und Grundvermögen) für die Grundsteuer ab (AEBewGrSt), BStBl I 2021 S. 2334.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 244 BewG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 244 BewG enthält Regelungen zum Umfang der wirtschaftlichen Einheit beim Grundvermögen für Zwecke der Grundsteuer. § 244 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des Grundstücks als wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. § 244 Abs. 2 BewG erweitert die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens auf Anteile des Eigentümers an andere...