Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 14 LGrStG BW Ermittlung der Grundsteuerwerte

Fritz Schmidt (Februar 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.

2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:

Die Norm entspricht im Wesentlichen der bisherigen Regelung. Sie bestimmt allgemein, dass die Grundsteuerwerte nach den Vorschriften des dritten Teils ermittelt werden. Eine abweichende Feststellung aus Billigkeitsgründen kommt nach Satz 2 nicht in Betracht. Hiervon unberührt bleiben Übergangsregelungen möglich, die die oberste Finanzbehörde trifft.

II. Geltungsbereich

3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.

4–5(Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

6Sollte sich der Steuerpflichtige durch die Höhe des festgestellten Grundsteuerwertes unbillig beschwert sehen, kann er einen Billigkeitserlass der Grundsteuer nur bei der Gemeinde beantragen; ein Antrag beim Finanzamt auf die Feststellung eines niedrigeren Grundsteuerwertes ist unzulässig.

7Die Vorschrift entspricht § 220 BewG. Auf die Kommentierung von Wredenhagen in Grootens, BewG § 220 Rz. 1 ff. wird verwiesen.

Grundsteuergesetz Kommentar

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