Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 16 HGrStG Ermächtigungen

Torsten Bock, Wolfgang Lapp (März 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 16 HGrStG ermächtigt das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW), die automatisierte Bereitstellung der für die Ermittlung des Faktors erforderlichen Merkmale zu koordinieren. Damit soll erreicht werden, dass diese Merkmale der Finanzverwaltung automatisiert nutzbar zur Verfügung gestellt werden.

2Die Vorschrift soll der Steuervereinfachung und der Reduzierung des Erfüllungsaufwands für grundsteuerliche Erklärungspflichten dienen. Mit der automatisierten Bereitstellung der besteuerungsrelevanten Daten soll vermieden werden, dass Steuererklärungspflichtige die Bodenrichtwerte im digitalen Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) abfragen und in die Steuererklärungen eintragen müssen sowie die Finanzverwaltung diese Angaben dem Verifikationsgebot entsprechend in Zweifelsfällen überprüfen muss.

3–5(Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

6Die Vorschrift wurde im Jahr 2021 mit dem Stammgesetz in das HGrStG aufgenommen.

7–10(Einstweilen frei)

III. Geltungsbereich

11§ 15 HGrStG gilt für in Hessen belegene Grundstücke des Grundvermögens...

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