Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 39 LGrStG BW Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Fritz Schmidt (Februar 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.

2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
Die Vorschrift übernimmt die bisherige Berechnungsmethode des Steuermessbetrages mittels einer Steuermesszahl.

II. Geltungsbereich

3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.

4–5(Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Steuermessbetrag (§ 39 Satz 1 LGrStG BW)

6Das Landesgesetz normiert: „Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ist der Steuermessbetrag.“ In § 13 Satz 1 GrStG heißt es: Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Inhaltlich sind beide Vorschriften damit gleich. Auf die Kommentierung von Bock in Grootens, GrStG § 13 Rz. 20–24 wird verwiesen.

7–8(Einstweilen frei)

II. Ermittlung des Steuermessbetrags (§ 39 Satz 2 LGrStG BW)

9Die Vorschrift entspricht § 13 Satz 2 GrStG. Auf die Kommentierung von Bock in Grootens, GrStG § 13 Rz. 25 ff. wird verwiesen.

Grundsteuergesetz Kommentar

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