Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 4 NGrStG Äquivalenzzahlen

Torsten Bock, Wolfgang Lapp (Februar 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 4 NGrStG bestimmt die Äquivalenzzahlen für Gebäudeflächen und für Flächen des Grund und Bodens und trifft Anpassungsregelungen bei übergroßen Grundstücken. Bei den Äquivalenzzahlen soll es sich um eine reine Rechengröße ohne Wertbezug zur Bestimmung der relativen Lastenverteilung zwischen dem Grund und Boden und den Gebäudeflächen handeln. Die nach § 4 Abs. 2 NGrStG vorzunehmenden Anpassungen bei übergroßen Grundstücken sollen der realitätsgerechten Umsetzung des Äquivalenzgedankens dienen und Missverhältnisse zwischen der Inanspruchnahme gemeindlicher Infrastruktur und der Kostenanlastung gegenüber dem Grundstückseigentümer vermeiden.

2Mit der Festlegung der Äquivalenzzahlen in § 4 NGrStG wird maßgeblich die Höhe der Grundsteuer bestimmt. § 4 NGrStG hat damit erhebliche Bedeutung für die endgültige Grundsteuerbelastung.

3–5(Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

6Die Vorschrift wurde im Jahr 2021 mit dem Stammgesetz in das NGrStG aufgenommen. Im Gesetzentwurf war die Regelung noch in § 3 NGrStG verortet. Im Gesetzgebungsverfahren wurden systematische Umstrukturierungen sowi...

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