Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 239 BewG Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
Eisele/Wiegand, Grundsteuerreform 2022/2025, Stand: Januar 2020 (1. Auflage), NWB CAAAH-44415; Eisele, Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor! Teil II: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer A/Änderungen des Grundsteuergesetzes, NWB 29/2019 S. 2127, NWB AAAAH-22096.
Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) für die Grundsteuer ab (AEBewGrSt), BStBl I 2021 S. 2369.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 239 BewG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift fasst die zur Vereinfachung der Bewertung jeweils gesondert ermittelten Reinerträge als Reinertragsanteile zu einem Gesamtwert für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Summe der Reinerträge) zusammen. Anschließend sind diese zu kapitalisieren.
2–4 (Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
5Mit dem GrStRefG v. wurde § 239 BewG neu in das Gesetz eingefügt. Hiernach ermittelt sich der Grundsteuerwert in einem mehrstufigen Verfahren. Nach der Ermittlun...