Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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Art. 2 BayGrStG Maßgebliche Flächen
Dörschner, Neue Wohnflächenberechnung und Aufstellung von Betriebskosten im Mietrecht, NWB 11/2004 S. 2311, NWB UAAAB-16858; Schaper, Basiswissen Wertermittlungsverfahren – 1. Einführung und Grundbegriffe – 1.8 Flächendefinitionen – 1.8.1 Wohnfläche, 1. Aufl., Stand Oktober 2016.
A. Allgemeine Erläuterungen zu Art. 2 BayGrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Art. 2 BayGrStG bestimmt die maßgeblichen Gebäudeflächen als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer im Landesrecht. Dabei regelt die Vorschrift in Abs. 1 die Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen für die Gebäudeflächen.
2Die Abs. 2–4 BayGrStG regeln verschiedenen Sonderregeln und Vereinfachungen. So werden Garagen und Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung und Gebäude mit geringen Gebäudeflächen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Ermittlung der Gebäudeflächen nicht berücksichtig und bleiben bei der Grundsteuer außer Ansatz.
3Art. 2 Abs. 5 BayGrStG bestimmt die Rundungsregeln für die im Landesgesetz maßgeblichen Flächen des Grund und Bodens und der Gebäudeflächen.
4–7(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
8Art. 2 BayGrStG wurde mit dem Bayrischen GrStG (BayGrStG) v. in das BayGrStG aufgeno...