Einkommensteuergesetz Kommentar
7. Aufl. 2022
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§ 1a Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen
Melkonyan/Mroz, Maßgeblichkeit des deutschen Steuerrechts für die Wesentlichkeitsgrenzen nach § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 1a Abs. 1 EStG, zu , ; Micker/Thomas, Der Einfluss des Unionsrechts auf das nationale Steuerrecht – Rechtsprechungsreport zu jüngeren EuGH-Entscheidungen, .
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 1a EStG begründet keine eigene Steuerpflicht, sondern ergänzt lediglich die Regelung des § 1 EStG. Abs. 1 richtet sich an unbeschränkt Steuerpflichtige i. S. von § 1 Abs. 1 EStG und an beschränkt Steuerpflichtige, die aufgrund einer Antragstellung nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Diesen Personen gewährt Abs. 1 die familienbezogenen Begünstigungen im Rahmen des § 10 Abs. 1a EStG sowie im Rahmen der Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG.
2Abs. 2 ergänzt hingegen die Regelungen des § 1 Abs. 2 EStG bzw. des § 1 Abs. 3 EStG. Er ist adressiert an Angehörige des öffentlichen Dienstes, denen die Möglichkeit der Zusammenveranlagung eröffnet wird.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
3Die Einführung der Vorschrift durch das JStG 1996 geht auf das zurück. Der EuGH beanstandete in seiner Entscheidung, dass bei Personen, die ...