Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 240 BewG Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Klaus Müller (März 2022)
Verwaltungsanweisungen:

Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. – Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) für die Grundsteuer ab (AEBewGrSt), BStBl I 2021 S. 2369.

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 240 BewG

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1Die Norm definiert das Kleingartenland und auch Dauerkleingartenland i. S. des Bundeskleingartengesetzes als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Damit gehören diese Flächen weiterhin zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.

2–4 (Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

5Mit dem GrStRefG v.  wurde § 240 BewG in das Gesetz eingefügt. Die Vorschrift führt die maßgeblichen Inhalte der Regelungen des Abschnitts 1.11 Abs. 1 Nr. 2 i. V. mit Abschnitt 6.01 Abs. 1 ...

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