Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 6 GrStG Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz
Roscher, GrStG – eKommentar; Troll/Eisele, Grundsteuergesetz, 12. Aufl. 2021.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 6 GrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 6 führt zu einer Einschränkung der Grundsteuerbefreiung beim Zusammenfallen von steuerbegünstigter und land- und forstwirtschaftlicher Nutzung gegenüber den §§ 3 und 4 GrStG ein. Nach der Gesetzesbegründung dient die Vorschrift vor allem der Sicherung des Grundsteueraufkommens kleinerer ländlicher Gemeinden, bei denen ein Zusammenfallen von land- und forstwirtschaftlicher sowie steuerbegünstigter Nutzung einen bestimmten Umfang einnimmt.
2–3(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
4Die Vorschrift stammt aus dem Grundsteuergesetz 1936. Die Neufassung des Grundsteuergesetzes durch das GrStRefG v. (BGBl 2019 I S. 1875) führte zu keiner Änderung der Vorschrift.
5–6(Einstweilen frei)
III. Geltungsbereich
7Die Vorschrift gilt für die Erhebung der Grundsteuer beim Zusammenfallen von einer steuerbegünstigen Nutzung nach §§ 3 und 4 GrStG und der Nutzung zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken. Sie schränkt die Steuerbefreiung auf die in § 6 Nr. 1–3 genannten Fälle ein.
8–9(Einstweilen frei)