Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 58 LGrStG BW Verfahren

Fritz Schmidt (Februar 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1 Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW (Verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer v. , GBl S. 974) aufgenommen.

2In der Gesetzesbegründung (Drucks. 16/8907) heißt es hierzu:
Die Norm entspricht dem bisherigen § 35 GrStG und regelt das Verfahren für den Erlass nach diesem Gesetz. Aufgrund der systematischen Ausrichtung ausschließlich an dem im Bodenrichtwert verkörperten Potenzial, bedarf es keiner Erlassregelung mehr, die sich auf die Ertragsminderung bebauter Grundstücke (Land- und Forstwirtschaft sowie Kulturgüter ausgenommen) bezieht. Für Sonderfälle, bei denen die Steuer eine unangemessene Härte darstellt, verbleibt es bei den allgemeinen Billigkeitsmaßnahmen der Abgabenordnung.

II. Geltungsbereich

3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.

4–5(Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Definition des Erlasszeitraums (§ 58 Abs. 1 LGrStG BW)

6Die Vorschrift entspricht § 35 Abs. 1 GrStG. Auf die Kommentierung von Lehmann in Grootens, GrStG § 35 Rz. 15–23 wird verwiesen.

7–8(Einstweilen frei)

II. Form und Frist für den Erlass der ...

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