Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 45 LGrStG BW Aufhebung des Steuermessbetrags

Fritz Schmidt (Februar 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.

2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
Die Norm entspricht dem bisherigen § 20 GrStG und regelt die Aufhebung des Steuermessbetrags, insbesondere wenn der Steuergegenstand wegfällt oder infolge von Befreiungsgründen nicht mehr der Besteuerung zugrunde gelegt wird.

II. Geltungsbereich

3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.

4–5(Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Aufhebung des Grundsteuermessbetrags (§ 45 Abs. 1 LGrStG BW)

6§ 45 Abs. 1 LGrStG BW entspricht § 20 Abs. 1 GrStG, auf die Kommentierung von Bock in Grootens, GrStG § 20 Rz. 20–25 wird verwiesen.

7–8(Einstweilen frei)

II. Zeitpunkt der Wirkung der Aufhebung (§ 45 Abs. 2 LGrStG BW)

9§ 45 Abs. 2 LGrStG BW entspricht § 20 Abs. 2 GrStG, auf die Kommentierung von Bock in Grootens, GrStG § 20 Rz. 26–31 wird verwiesen.

10–11(Einstweilen frei)

III. Zeitpunkt der Wirkung bei Aufhebung zwischen Hauptveranlagungszeitpunkt und Wirksamwerden der Steuermessbeträge (§ 45 Abs. 3 LGrStG BW)

12§ 45 Abs. 3 LGrStG BW entspricht inhaltlich § 20 Abs. 3 GrStG. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 45 Abs. 3 LGrStG BW müssen die Voraussetzungen für die Neuveranlagung „zwischen“ dem Hauptveranlagungszeitpunkt und...

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