Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 5 GrStG Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz
-St 344, Wohnungsbegriff nach § 5 Abs. 2 GrStG i. V. mit Antrag auf Befreiung nach § 3 Abs. 1 Nr. 3a GrStG.
Grootens, Anmerkung zu einer Entscheidung des – Mindestwohnfläche für Wohnungsbegriff i. S. des § 5 Abs. 2 GrStG, NWB OAAAE-87221.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 5 GrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Im Anschluss an die §§ 3 und 4 GrStG schränkt § 5 GrStG die Grundsteuerbefreiungen für den Bereich der Wohnnutzung erheblich ein. Hintergrund scheint hier zu sein, dass der Gesetzgeber nicht auch noch über diesen Weg Einfluss auf den Wohnungsmarkt nehmen möchte. Dieses behält er anderen Wegen und Mitteln vor. Dadurch ist ein erheblicher Bereich ausgenommen und schränkt die Befreiungen wirtschaftlich, aber auch in der öffentlichen Wahrnehmung, ein. Unbebaute Grundstücke dürften im Regelfall aufgrund der fehlenden Nutzung zu Wohnzwecken nicht vom Ausschluss des § 5 GrStG erfasst sein.
2–4(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
5Wie auch die §§ 3 und 4 GrStG wurde auch § 5 GrStG wenig und lange nicht mehr verändert. Die letzten Änderungen waren dazu kosmetischer N...