Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 22 GrStG Zerlegung des Steuermessbetrags
App, Die Frist für den Erlass eines Grundsteuer-Zerlegungsbescheid des Finanzamts, ZMR 2012 S. 852.
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 22 GrStG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 22 GrStG regelt in materieller Hinsicht das sog. Zerlegungsverfahren zwischen mehreren Gemeinden als Teil des Steuermessbetragsverfahrens. Das Zerlegungsverfahren in formeller Hinsicht wird in § 185 ff. AO geregelt.
2Eine Zerlegung des Steuermessbetrags erfolgt, wenn eine wirtschaftliche Einheit sich über das Gebiet mehrerer Gemeinden erstreckt. Die Steuerhoheit der einzelnen Gemeinde bei der Grundsteuer endet an der jeweiligen Gemeindegrenze, während die Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit und darauf beruhend des Grundsteuerwerts sowie des Grundsteuermessbetrags nicht gemeindescharf erfolgt. Mit der Zerlegung wird der Anteil der jeweiligen Gemeinde am Grundsteuermessbetrag der sich über mehrere Gemeindegebiete hinweg erstreckende wirtschaftliche Einheit ermittelt, auf den die jeweilige Gemeinde mit ihrem Hebesatz Grundsteuer erheben darf.
3Der Steuerpflichtige als Schuldner der Grundsteuer sieht sich durch die Zerlegung mehreren Grundsteuergläubigern (sog. Steu...