Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 12 NGrStG Anwendung von Bundesrecht

Torsten Bock, Wolfgang Lapp (Februar 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 12 NGrStG trifft Regelungen zum Verhältnis des NGrStG zu bestimmten bundesgesetzlichen Regelungen.

2§ 12 Abs. 1 NGrStG stellt klar, dass die Grundsteuer bis einschließlich dem Kalenderjahr 2024 nach den Vorschriften des Bewertungs- und Grundsteuergesetzes ermittelt, festgesetzt und erhoben wird. Die Vorschrift entspricht damit den Vorgaben nach Art. 125b Abs. 3 GG, wonach auf dem Gebiet des Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG (Grundsteuer) abweichendes Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem zugrunde gelegt werden darf.

3§ 12 Abs. 2 Satz 1 NGrStG erklärt die Abgabenordnung für anwendbar, soweit im NGrStG nichts anderes bestimmt wird. Für die Anwendbarkeit von § 32h AO wurde in § 12 Abs. 2 Satz 2 NGrStG eine spezielle landesgesetzliche Regelung aufgenommen, um die Zuständigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Geltung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes sowohl für das finanzbehördliche Feststellungs- und Veranlagungsverfahren als auch für das kommunale Verfahren zur Festsetzung der Grundsteuer festzuschreiben.

4Darüber hinaus regelt § 12 Abs. 3 NGrStG, dass die Verordnungsermächtigungen des Grundsteuergesetzes mit der Maßgabe Anwendung finden, dass der ...

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