Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 1 SächsGrStMG
Hubert, Nach ist vor der Grundsteuerreform, StuB 2020 S. 552; Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021 S. 80; Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021 S. 1330; Scheffler/Feldner, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Bundesländern – Auswirkungen und verfassungsrechtliche Beurteilung, ifst-Schrift Nr. 542.
Grundsteuer: Grundbesitzbewertung ab 2022/2025 (Sach- und Ertragswertverfahren) – Checkliste mit Berechnungen, NWB NAAAH-93792.
A. Allgemeine Erläuterungen zum SächsGrStMG
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 15 GrStG bestimmt zunächst bundeseinheitlich die Steuermesszahlen für die Grundstücksarten des Grundvermögens. Die Steuermesszahl wird auf den festgestellten Grundsteuerwert für das jeweilige Grundstück angewendet und ergibt den Grundsteuermessbetrag der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens. Dabei differenziert § 15 Abs. 1 GrStG dem Grunde nach zwischen den unbebauten Grundstücken und den Grundstücksarten der Wohngrundstücke und der Nichtwohngrundstücke einschließlich der gemischt ...