Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 35 LGrStG BW Tierbestände

Fritz Schmidt (Februar 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.

2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:

Die besonderen Vorschriften zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierhaltung von der gewerblichen Tierhaltung entsprechen den bisherigen bewertungsrechtlichen und ertragsteuerlichen Grundsätzen.

Zu Absatz 1

Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 51 Absatz 1a BewG.

Zu Absatz 2

Die Vorschrift übernimmt den Wortlaut des bisherigen § 51 Absatz 2 BewG.

Zu Absatz 3

Die Vorschrift übernimmt den Wortlaut des bisherigen § 51 Absatz 3 BewG.

Zu Absatz 4

Die Vorschrift übernimmt den Wortlaut des bisherigen § 51 Absatz 5 BewG.

Zu Absatz 5

Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 51 Absatz 4 BewG.

II. Geltungsbereich

3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.

4–5(Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

6Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 241 BewG. Auf die Kommentierung von Müller in Grootens, BewG § 241 Rz. 11 ff. wird verwiesen.

7Im LGrStG BW wird auf Anlagen zu diesem Gesetz verwiesen.

Inhaltlich sind die Anlagen des LGrStG BW mit den Anlagen des BewG identisch, wobei

Anlage 8 des LGrStG BW der Anlage 34 BewG

Anlage 9 des LGrStG BW der Anlage 35 BewG

entspricht.

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