Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 40 LGrStG BW Steuermesszahlen
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., Die Vermietungsgenossenschaft, 2020; GoschKörperschaftsteuergesetz: KStG, 4. Aufl. 2020; Eisele, Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz, ; Koordinierter Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. , AEBewGrSt, BStBl 2021 S. 2334.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Für die Höhe des Grundsteuermessbetrags gibt es zwei Stellschrauben: Die Bewertung der Grundstücke und die Höhe der Steuermesszahl. Bei der Landesgrundsteuer Baden-Württemberg werden alle nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke nach der gleichen Methode bewertet, Differenzierungen nach der Grundstücksart erfolgen bei der Bewertung nicht. Dennoch soll es bei der Höhe der Grundsteuer für bestimmte Grundstücke und Eigentümer Ermäßigungen geben. Diese Ermäßigung wird durch die Senkung der Steuermesszahl erreicht. Die Ermäßigungen sind einerseits Ausfluss des Sozialstaatsprinzips, das eine angemessene Berücksichtigung des Wohnbedarfs gebietet; hieraus folgt die allgemeine Ermäßigung für Wohngrundstücke und die zusätzliche Ermäßigung für Wohngrundstück...