Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 54 LGrStG BW Abrechnung über die Vorauszahlungen
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.
2In der
Gesetzesbegründung heißt es
hierzu:
Die Norm entspricht dem bisherigen
§ 30 GrStG
und legt die Modalitäten für die Abrechnung der nach § 53 entrichteten
Vorauszahlung fest, sobald ein neuer Bescheid ergangen
ist.
II. Geltungsbereich
3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.
4–5(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
6 § 54 GrStG BW ist identisch mit § 30 GrStG. § 54 Abs. 1 LGrStG BW verweist auf die §§ 52 und 53 LGrStG BW, diese Paragraphen entsprechen den in § 30 GrStG vorgenommenen Verweisen auf die §§ 28 und 29 GrStG. Auf die Kommentierung von Grootens in Grootens, GrStG § 30 Rz. 36 und Grootens in Grootens, GrStG § 30 Rz. 36–61 wird verwiesen.