BO § 185
Drittes Buch: Überwachung der Herstellung und Reinigung von Branntwein
6. Abschnitt: Amtliche Aufsicht
§ 185
In der Brennerei wird ein Befundbuch nach vorgeschriebenem Muster ausgelegt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAC-85660