BO § 167
Drittes Buch: Überwachung der Herstellung und Reinigung von Branntwein
4. Abschnitt: Betriebsbestimmungen
B. Abfindungsbrennereien
3. Betriebsführung
e) Benutzung der Betriebseinrichtung zu anderen als Brennereizwecken
§ 167
Die Bestimmungen in § 144 finden entsprechende Anwendung.
Fundstelle(n):
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YAAAC-85660