Neuerungen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit
Mit dem aktualisierten und ergänzten Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deutlich ausgeweitete Prüf- und Ermittlungsbefugnisse. Gleichzeitig werden Arbeitgeber – insbesondere in den Branchen des § 2a SchwarzArbG – stärker in die Pflicht genommen.