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Wirtschaftsrecht

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Urheberrecht //

Urteil der GEMA gegen Open AI (LG)

Das Landgericht München I hat den von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe Open AI geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen stattgegeben. Soweit die Klägerin darüber hinaus Ansprüche auf Grund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen fehlerhafter Zuschreibung veränderter Liedtexte geltend gemacht hat, hat die Kammer die Klage abgewiesen (LG München I, Urteil v. 11.11.2025 -42 O 14139/24, nicht rechtskräftig).

Schwarmfinanzierung //

Crowdfunding aus aufsichts- und haftungsrechtlicher Perspektive

Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) ist eine alternative Finanzierungsform, bei der viele Investoren (meist kleine) Beträge in ein Projekt oder Unternehmen investieren. Besonders für Start-ups und KMU bietet sie eine Möglichkeit, Kapital zu erhalten, den Wert von Geschäftsideen zu bestimmen und Marketingeffekte zu nutzen. Es bestehen jedoch erhebliche aufsichts- und haftungsrechtliche Anforderungen.

Wirtschaftsrecht //

Umstellung der Rentenzahlungen auf ausschließlich unbare Zahlungswege

Möglichkeit des baren Rentenempfangs besteht nur noch bis Anfang Dezember 2025

Die bisher bestehende Möglichkeit, dass Rentenempfänger, die kein eigenes Konto haben, ihre Rentenzahlung bar über den Rentenservice der Deutschen Post empfangen können, wird es zukünftig nicht mehr geben. Die Deutsche Bank als Nachfolgerin der Postbank bietet ab Dezember 2025 keine Barauszahlungen von Renten („Zahlungsanweisungen zur Verrechnung“) mehr an.

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Gesetzgebung //

Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf (BMJV)

Das Bundeskabinett hat am 29.10.2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter vorsieht. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Gesetzentwurf soll ein Urteil des BVerfG umsetzen. Dabei sollen die Grundrechte aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Ein wichtiges Anliegen der Neuregelungen ist, das Lebensalter des Kindes als leitenden Faktor in den Entscheidungsprozessen der Familiengerichte stärker in den Fokus zu rücken.

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