Auslegung von substanzumschreibenden Typusbegriffen in Substanznormen
Zahlreiche Normen stellen für die Besteuerung auf das (Nicht-)Vorliegen einer (Mindest-)„Substanz“ ab. Der Begriff ist im deutschen Steuerrecht nicht definiert. Und so kommt es auf die Auslegung der normspezifischen Substanzanforderungen an; hier zeigen sich wesentliche Gemeinsamkeiten.