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Wirtschaftsrecht

Abo Beruf //

Angemessenheit der Vergütung eines Praxisabwicklers

Nach dem Tod eines aktiv tätigen Berufsträgers, der in einer Einzelkanzlei tätig war, stellt sich die Frage des Fortgangs der Mandate und der sonstigen Vertragsverhältnisse. Während in Vertragsverhältnisse die Erben eintreten (vgl. § 1922 BGB), ist es berufsrechtlich nicht möglich, dass diese auch die Hilfeleistungen in Steuersachen erledigen (es sei denn, dass sie über die erforderliche Qualifikation als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer verfügen). Hierzu bedarf es eines anderen Berufsträgers als Praxisabwickler, der Anspruch auf Vergütung dieser Tätigkeit hat. Aber in welcher Höhe ist eine Vergütung angemessen?

Abo Berufsrecht //

Wirecard: Bewährungsprobe für die APAS

Zweifelhafter Umgang mit Prüferversagen

Der Wirecard-Skandal stellt für die APAS das bisher umfangreichste Aufsichtsverfahren und damit eine Bewährungsprobe dar. In ihrer Pressemitteilung vom 3.4.2023 teilte sie der Öffentlichkeit die Entscheidung ihrer zuständigen Beschlusskammer mit – möglicherweise unter Verstoß gegen § 69 Abs. 1 Satz 1 WPO: Denn nach dieser Vorschrift dürfen nur unanfechtbare berufsaufsichtsrechtliche Maßnahmen bekanntgemacht werden.

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Gesetzgebung //

Ausweitung der Maut-Pflicht für LKW geplant (hib)

Die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 1.1.2024 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1.7.2024 auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" (BT-Drucks. 20/8092) vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen.

Abo Praxisfälle //

Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten einer GmbH bei Verschmelzung auf ein Einzelunternehmen

Die Wirtschaftsprüferin ist seit mehreren Jahren mit der Prüfung des Abschlusses einer mittelgroßen GmbH beauftragt. Im August 2023 teilt der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer mit, dass er die GmbH auf sein Einzelunternehmen verschmelzen möchte. Die Verschmelzung soll im Oktober 2023 erfolgen. Weder Jahresabschluss noch Lagebericht des Geschäftsjahres 2022 sind bislang aufgestellt.

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Vertragsrecht //

Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei Einrichtung eines Datenraums (BGH)

Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks, der dem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Unterlagen und Informationen zu der Immobilie gewährt, erfüllt hierdurch seine Aufklärungspflicht nur, wenn und soweit er aufgrund der Umstände die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird (BGH, Urteil v. 15.9.2023 - V ZR 77/22).

Abo Insolvenzarbeitsrecht //

Kündigung von Arbeitsverhältnissen in der Insolvenz des Arbeitgebers

Wer mit der Insolvenz eines Unternehmens konfrontiert ist, denkt schnell an Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Unternehmens, Gläubigerversammlung und Gläubigeranfechtung sowie an die Vermögensverwertung. Aber auch an Arbeitnehmer? Dabei ist aus Sicht vieler Mitarbeitenden die Insolvenz des Arbeitgebers ein schwerer Einschnitt in ihrem Leben. Die arbeitsrechtlichen Fragen, die durch die Insolvenz des Arbeitgebers ausgelöst werden, werden durch das Insolvenzarbeitsrecht beantwortet, das erleichterte Möglichkeiten zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen durch den betriebschließenden Arbeitgeber oder den Insolvenzverwalter enthält.

Abo Datenschutzrecht //

Datenübermittlung in die USA – der dritte Versuch mit dem neuen EU-US Data Privacy Framework

Datenschutzrechtlich ist die Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder (sog. Drittländer) nur unter den besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO zulässig. Durch diese Regelungen soll sichergestellt werden, dass das durch die DSGVO für den EU-Bereich geschaffene Schutzniveau für personenbezogene Daten auch im Drittland Anwendung findet. Den Grundfall bildet Art. 45 Abs. 1 Satz 1 DSGVO, der eine Übermittlung in ein Drittland erlaubt, wenn die EU-Kommission beschlossen hat, dass das Drittland ein angemessenes Schutzniveau bietet (Liste s. www.commission.europa.eu). Liegt ein solcher Beschluss nicht vor, dürfen Daten nur übermittelt werden, sofern das Schutzniveau der DSGVO durch geeignete Garantien, z. B. in Form der Standarddatenschutzklauseln, die von der EU-Kommission erlassen wurden, gewährleistet wird (Art. 46 Abs. 1 DSGVO). Zusätzlich müssen den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.

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