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Wirtschaftsrecht

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Sozialversicherung //

Gesetzlicher Mindestlohn - Keine Erfüllung durch Firmenwagen (BSG)

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. Dies hat der 12. Senat des BSG in seiner Sitzung am 13.11.2025 entschieden (Az: B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).

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Gesetzgebung //

Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte auf 10.000 € angehoben (Bundestag)

Der Bundestag hat am 13.11.2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen (BT-Drucks. 21/1849, BT-Drucks. 21/2466, BT-Drucks. 21/2669 Nr. 23) in 2./3. Lesung angenommen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 21/2777) vor. Dafür stimmten in dritter Beratung CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen votierte Die Linke.

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Gesetzgebung //

Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit kann erprobt werden (Bundestag)

Der Bundestag hat am 13.11.2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (BT-Drucks. 21/1509, BT-Drucks. 21/2074, BT-Drucks. 21/2146 Nr. 1.13) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drucks. 21/2780) in der 2./3. Lesung angenommen. Damit soll die Digitalisierung der Justiz vorangebracht werden.

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Gesetzgebung //

Einführung der E-Akte in der Justiz (Bundestag)

Der Bundestag hat am 13.11.2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“ (BT-Drucks. 21/1852, BT-Drucks. 21/2461, BT-Drucks. 21/2669 Nr. 18) in 2./3. Lesung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU, SPD und Die Linke, dagegen votierten die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor (BT-Drucks. 21/2775).

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Arbeitsrecht //

Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote (BAG)

Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gem. § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist (BAG, Urteil v. 13.11.2025 – 6 AZR 131/25).

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Urheberrecht //

Urteil der GEMA gegen Open AI (LG)

Das Landgericht München I hat den von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe Open AI geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen stattgegeben. Soweit die Klägerin darüber hinaus Ansprüche auf Grund einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen fehlerhafter Zuschreibung veränderter Liedtexte geltend gemacht hat, hat die Kammer die Klage abgewiesen (LG München I, Urteil v. 11.11.2025 - 42 O 14139/24, nicht rechtskräftig).

Schwarmfinanzierung //

Crowdfunding aus aufsichts- und haftungsrechtlicher Perspektive

Crowdfunding („Schwarmfinanzierung“) ist eine alternative Finanzierungsform, bei der viele Investoren (meist kleine) Beträge in ein Projekt oder Unternehmen investieren. Besonders für Start-ups und KMU bietet sie eine Möglichkeit, Kapital zu erhalten, den Wert von Geschäftsideen zu bestimmen und Marketingeffekte zu nutzen. Es bestehen jedoch erhebliche aufsichts- und haftungsrechtliche Anforderungen.

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