Die Eigenkapitalrichtlinie CRD VI und Verrechnungspreise
Die Umsetzung der sechsten Eigenkapitalrichtlinie (CRD VI) durch das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz steht bevor. Für Bankbetriebsstätten aus Drittstaaten ergeben sich regulatorische Fragen und Pflichten, z. B. mit Blick auf die Dotationskapitalermittlung.