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Wirtschaftsrecht

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Justizzuständigkeitsverordnung //

Neue Spezialisierungen an den Gerichten in Hamm, Köln und Aachen (Justiz NRW)

Um die Spezialisierung der Gerichte in Nordrhein-Westfalen weiter zu fördern, werden die gerichtlichen Zuständigkeiten in bestimmten Rechtsgebieten neu geordnet. Durch eine Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung werden ab 1.7.2025 die landesweiten Zuständigkeiten der Oberlandesgerichte Hamm und Köln erweitert und am Landgericht Aachen ein neuer gerichtlicher Schwerpunkt eingeführt.

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Haftungsbeschränkte Mandanten müssen Krisenfrüherkennung betreiben!

Bereits seit dem 1.1.2021 besteht gem. § 1 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) für Geschäftsleiter einer juristischen Person eine Verpflichtung zur Krisenfrüherkennung und zur Unternehmensplanung. Zu diesen Pflichten hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. den Entwurf eines Standards (IDW ES 16-E) vorgelegt, der die Pflichten aus § 1 StaRUG konkretisiert.

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