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Wirtschaftsrecht

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Arbeitsrecht //

Arbeitgeber trägt Gehaltsrisiko bei unwirksamer Kündigung (BRAK)

Arbeitgeber können nicht im Voraus die Gehaltsansprüche ihrer Angestellten für die Zeit bis zur Klärung der Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung vertraglich ausschließen. Eine solche Regelung wäre nach § 134 BGB unwirksam. Das hat der 5. BAG-Senat nun in Übereinstimmung mit dem 2. Senat entschieden und ist damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen (BAG, Beschluss v. 28.1.2026 - 5 AS 4/25). Hierüber informiert die BRAK.

Arbeitsrecht //

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag v. 5.5.2025 die Reformierung des Arbeitszeitrechts als eines ihrer wesentlichen Arbeitsrechtsreformvorhaben vereinbart. Eine Umsetzung der Vereinbarung lässt jedoch noch auf sich warten. Die Möglichkeiten und Grenzen zulässiger Sonn- und Feiertagsarbeit sind somit unverändert nach Maßgabe des aktuell geltenden Arbeitszeitrechts zu bewerten.

Arbeitsrecht //

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Als Folge einer grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers wird das Risiko, dass ein Arbeitnehmer durch Krankheit arbeitsunfähig ist, zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und den Krankenkassen aufgeteilt. Zunächst bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht. Kann ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung – vorübergehend oder dauerhaft – nicht erbringen, hat er dennoch gegenüber seinem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Arbeitsentgelts im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und für einen Zeitraum von sechs Wochen (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes – EntgFG).

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Gesetzgebung //

Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs vorgelegt (BMJV)

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 5.2.2025 veröffentlicht hat. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen – ob versehentlich oder absichtlich –, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke wird nun geschlossen. Künftig sollen vergessene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können.

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Gesetzgebung //

Verfahren vor Verwaltungsgerichten – Gesetzentwurf zur Modernisierung vorgelegt (BMJV)

Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Insbesondere sollen Verwaltungsgerichte mit gleichem Aufwand schneller zu ihren Entscheidungen kommen können. Außerdem sollen diese wirkungsvollere Instrumente bekommen, um Entscheidungen gegenüber dem Staat durchzusetzen. Zudem sollen die formellen Anforderungen an Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen abgesenkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 2.2.2026 veröffentlicht hat.

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