Geringfügige Beschäftigung 2026: Änderungen durch das SGB VI-Anpassungsgesetz
Der Personenkreis der geringfügig Beschäftigten ist nahezu im Jahresrhythmus zu Gast auf der Agenda der sozialversicherungsrechtlich zu beachtenden Änderungen. In den letzten Jahren stand dies zumeist im Zusammenhang mit den Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns. Auch zum 1.1.2026 wurde der Mindestlohn angepasst – woraus wiederum eine für 2026 höhere Geringfügigkeitsgrenze resultiert. Gegenstand des folgenden Beitrags sind aber zwei weitere – und davon unabhängige – Neuerungen, von denen eine bereits zum 1.1.2026 in Kraft getreten, die andere hingegen erst zum 1.7.2026 in der Entgeltabrechnung umzusetzen ist.