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Wirtschaftsrecht

Sozialversicherung //

Neuerungen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit

Zielgerichtete Kontrollen, mehr Digitalisierung, erweiterte Bußgeldregelungen – ein Überblick für die Praxis

Mit dem aktualisierten und ergänzten Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) deutlich ausgeweitete Prüf- und Ermittlungsbefugnisse. Gleichzeitig werden Arbeitgeber – insbesondere in den Branchen des § 2a SchwarzArbG – stärker in die Pflicht genommen.

Strafrecht //

Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts in der Europäischen Union

Mit dem Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2024/1226 v. 24.4.2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 (im Folgenden: Richtlinie [EU] 2024/1226) um und schärft das nationale Sanktionsstrafrecht strukturell nach. Die Reform verlangt von Unternehmen eine weitergehende systematische Implementierung belastbarer Compliance-Prozesse.

Miet- und Steuerrecht //

Herausforderung „Co-Working-Space“ in gemieteten Räumlichkeiten

Von Co-Working-Space spricht man laut Duden, wenn ein Unternehmen Arbeitsplätze und erforderliche (IT-)Infrastruktur befristet entgeltlich zur Verfügung stellt. Zielgruppe sind Personen oder Unternehmen, die keine eigenen, ausschließlich durch sie nutzbaren Flächen benötigen. Die rechtliche Einordnung des Konstrukts ist nicht abschließend geklärt und hängt von der Ausgestaltung des Modells ab. Und: Anwälte dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil v. 1.12.2025 - AnwZ [Brfg] 50/24; noch nv) ihren Kanzleisitz nicht in einer solchen Struktur haben; bei Steuerberatern ist das noch nicht entschieden. Besonders knifflig wird es, wenn der Anbieter eines „Space“ die Räumlichkeiten selbst nur mietet.

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Gesetzgebung //

Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (BMJV)

Die Bundesregierung hat am 18.3.2026 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen. Damit sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen wie z.B. Autos.

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