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Wirtschaftsrecht

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Arbeitsrecht //

Berücksichtigung von Elternzeiten bei der Wartezeit in der Versorgungsanstalt der Deutschen Post

Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine ausreichende Anzahl vergüteter Monate bei der Arbeitgeberin gearbeitet haben (sog. Wartezeit), auch für die Einführung einer hierauf bezogenen Besitzstandskomponente danach unterscheiden, ob die Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt haben. Erziehungs- oder Elternzeiten ohne Vergütungsansprüche müssen dabei in die Wartezeit nicht einbezogen werden (BAG, Urteil v. 6.5.2025 - 3 AZR 65/24).

Abo Mietrecht //

Das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters – Eintritts-, Fortführungs- und Kündigungsrechte

Durch den Tod des Mieters wird das Mietverhältnis ebenso wenig beendet wie durch den Tod des Vermieters. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht Rechte verschiedener Personen vor, in das Mietverhältnis einzutreten oder es fortzusetzen (vgl. §§ 563 ff. BGB). Das Mietrecht hält insoweit für so gut wie jede Form menschlichen Zusammenlebens in einer Wohnung Regelungen bereit, durch die abweichend vom Erbrecht berücksichtigt wird, dass es sich bei der Wohnung des Verstorbenen um den Lebensmittelpunkt weiterer Personen handelt.

Abo Gesellschaftsrecht //

Herabsetzung der Vorstandsvergütung in der Krise

Gerade in Zeiten der Rezession wird in vielen Unternehmen die Frage gestellt, ob und in welchem Umfang die Vergütung der Unternehmensleitung einseitig herabgesetzt werden kann. Im Aktienrecht gibt es hierzu mit § 87 Abs. 2 AktG eine gesetzliche Grundlage, die dem Aufsichtsrat einer Gesellschaft die Möglichkeit eröffnet, bei einer Verschlechterung der Lage der AG die Bezüge des Vorstands einseitig herabzusetzen. Einzelheiten zur Anwendung der Regelung sind aber umstritten, sodass es nicht überrascht, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 22.10.2024 - II ZR 97/23, IAAAJ-82095) nicht das erste Mal mit einer Klage eines Vorstandsmitglieds gegen die krisenbedingte Reduzierung seiner Vergütung befasst hat.

Abo Restrukturierungsrecht //

Rechte der Gesellschafter im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts- und Restrukturierungsrecht

Restrukturierungen unter Anwendung des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) häufen sich. Die einen freuen sich über mehr Flexibilität bei der Durchsetzung von Mehrheitsentscheidungen im Restrukturierungsprozess, andere befürchten den entschädigungslosen Rechtsverlust und die rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Instrumente des StaRUG durch einzelne Stakeholder und deren Berater. Das betrifft nicht zuletzt die Gesellschafter und Aktionäre mit Kleinbeteiligungs- und Minderheitenpositionen.

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