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Wirtschaftsrecht

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Sozialversicherung //

Spitzenverbände erläutern Übergangsregelung für Lehrer und Dozenten

Auf Honorarbasis tätige Lehrer und Dozenten können bis zum 31.12.2026 unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin als Selbständige gelten. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben jetzt präzisiert, in welchen Fällen die gesetzliche Übergangsregelung greift. Es genügt demnach nicht, wenn die Parteien beim Abschluss des Vertrags von einer Selbständigkeit ausgegangen sind. Es ist zudem eine ausdrückliche Zustimmung der Lehrkraft erforderlich.

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Berufsrecht //

Antrag auf Vermittlung nun online möglich (WPK)

Die WPK vermittelt bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern oder zwischen ihren Mitgliedern und deren Auftraggebern mit dem Ziel, eine einvernehmliche und außergerichtliche Lösung zu finden und ein Zivilgerichtsverfahren zu vermeiden (§ 57 Abs. 2 Nr. 2 und 3 WPO). Das Vermittlungsverfahren setzt voraus, dass alle Beteiligten freiwillig daran mitwirken und ernsthaft bereit sind, aufeinander zuzugehen. Um ein solches Verfahren einzuleiten, ist ein Antrag bei der WPK erforderlich. Dieser kann nun online über die Internetseite der WPK gestellt werden. Hierauf macht die WPK aufmerksam.

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Sozialversicherung //

Übergangsregelung für Lehrkräfte (DRV)

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) nimmt Stellung zum Anwendungsbereich und den Voraussetzungen der Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten, die mit Wirkung zum 1.3.2025 in Kraft getreten ist. Bei einer Beschäftigung als Lehrkraft, die fehlerhaft als selbständige Tätigkeit behandelt wird, wird die Versicherungspflicht der Beschäftigung in der Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeschoben und erst ab dem 1.1.2027 wirksam.

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Künstliche Intelligenz //

Bundesweite Umfrage zu künstlicher Intelligenz in der Rechtspraxis (BRAK)

Die Digitalisierung macht vor der Justiz nicht halt: Automatisierte Recherchen, intelligente Verfahrensverwaltung und KI-gestützte Entscheidungsanalysen werden zunehmend Realität. Zentrale Fragen, wie welche Technologien tatsächlich entlasten und wo etwaige Grenzen liegen, untersucht das Projekt „Technologische Intelligenz zur Transformation, Automatisierung und Nutzerorientierung des Justizsystems" – kurz TITAN - mit einer aktuellen Umfrage. Bis zum 2.12.2025 können Interessierte anonym teilnehmen. Hierüber informiert die BRAK.

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Berufsrecht //

Bayerischer Anwaltsgerichtshof entscheidet im Verfahren zum Fremdbeteiligungsverbot im anwaltlichen Berufsrecht (RAK München)

Der Bayerische Anwaltsgerichtshof (BayAGH) hat in seiner mündlichen Verhandlung am 25.11.2025 das Verfahren einer deutschen Berufsausübungsgesellschaft abgeschlossen, deren Zulassung im Jahr 2021 von der Rechtsanwaltskammer (RAK) München wegen eines Verstoßes gegen das Fremdbeteiligungsverbot widerrufen worden war. Der BayAGH wies die Klage ab und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit des Widerrufs. Die Berufung wurde zugelassen. Hierauf macht die RAK München aufmerksam.

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Arbeitsrecht //

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge - Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung (BAG)

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Die Benachteiligung kann für die Vergangenheit nur dadurch beseitigt werden, dass die Grenze für die Gewährung von Mehrarbeitszuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur Wochenarbeitszeit Vollzeitbeschäftigter abgesenkt wird. Teilzeitbeschäftigten steht unter dieser Voraussetzung ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge zu, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist (BAG, Urteil v. 26.11.2025 - 5 AZR 118/23).

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Mietpreisbremse //

Senat erlässt Mietpreisbegrenzungsverordnung bis 31. Dezember 2029 (FinBeh)

Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung gilt ab 1.1.2026 weiter flächendeckend in ganz Hamburg. Sie schließt damit direkt an die geltende Verordnung an. Die Hansestadt schöpft den gesamten Rechtsrahmen aus und erlässt die Mietpreisbegrenzungsverordnung bis zum 31.12.2029. Die Mieten sind im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Hierüber informiert die Finanzbehörde Hamburg.

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