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Wirtschaftsrecht

Fokus //

Fokus: Wer haftet bei manipulierten Überweisungen und Datenschutzverstößen?

Das LG Koblenz hatte darüber zu urteilen, ob ein Werkunternehmer seinen Werklohn noch verlangen darf, wenn der Besteller aufgrund einer manipulierten E-Mail-Kommunikation auf ein fremdes Konto überweist. Gleichzeitig prüfte das Gericht Schadensersatzansprüche nach der DSGVO, die anschließend zu einer teilweisen Aufrechnung geführt haben (LG Koblenz, Urteil v. 26.3.2025 - 8 O 271/22).

Beruf //

Nutzung automatisierter Schriftsätze in der prozessorientierten Korrespondenz

Verspricht die Nutzung generativer künstlicher Intelligenz (KI) insbesondere bei der rechtlichen Analyse und Formulierung behörden- und prozessorientierter Schriftsätze deutliche Effizienzgewinne im beruflichen Alltag des rechtlichen Beraters, können diesem bei ungeprüfter Übernahme der – scheinbar faktenbasierten – Ergebnisse ungewollt berufs- oder haftungsrechtliche Konsequenzen drohen, wenn die von ihm vorgetragenen juristischen Rechtsausführungen ohne jegliche juristische Substanz sind, mithin auf frei erfundenen Angaben und Belegen beruhen. Auf diese Problematik haben bereits mehrere Gerichte aufmerksam gemacht.

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Sozialversicherung //

Kein Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung über kurzzeitigen Bezug einer Teilrente (BSG)

Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten. Dies hat der 6a. Senat des BSG am 22.1.2026 für die noch bis zum 31.12.2025 geltende Rechtslage entschieden (Az: B 6a/12 KR 14/24 R).

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Entgeltgerechtigkeit: Richtlinie ab Mitte 2026 gültig

Seit Mitte 2023 ist die EU-Entgelttransparenzrichtline (2023/970) in Kraft. Sie soll für mehr Entgeltgerechtigkeit sorgen und Arbeitnehmern die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern. Bis Juni 2026 hat Deutschland Zeit, die Vorgaben der EU umzusetzen. Unternehmer sollten sich schon jetzt darauf einstellen. Arbeitnehmer haben u. a. das Recht, Auskunft über das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt und sonstige Entgeltbestandteile gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu erhalten. Auch Bewerber können Einblicke über mögliche Verdienste verlangen. Das Recht galt bisher nur für Betriebe mit mehr als 200 Mitarbeitern, allerdings soll es jetzt zumindest in Teilen unabhängig von der Betriebsgröße sein. Arbeitgeber sollten prüfen, welche Auskünfte sie ab wann geben müssen und sich eine Strategie überlegen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/q3p6q und https://go.nwb.de/znpul.

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Mindestlohn: Neue Tarife für Auszubildende

Arbeitgeber, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sind verpflichtet, ihren Auszubildenden einen Mindestlohn zu zahlen. Dieser erhöht sich jährlich zu jedem Ausbildungsbeginn: Azubis, die 2026 eine Berufsausbildung beginnen, bekommen im ersten Lehrjahr mindestens 724 € pro Monat. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf 854 €, im dritten Jahr gibt es 977 € und im vierten Ausbildungsjahr 1.014 €. In § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wurde die Höhe der Entgelte nur bis 2023 festgelegt. Seit 2024 wird die Höhe der monatlichen Mindestvergütung für den Start einer Berufsausbildung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/s4vzw.

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Gesetzgebung //

Digitales Führungszeugnis und Ausweitung notarieller Online-Verfahren (Bundesregierung)

Die Bundesregierung möchte zentrale Verwaltungsverfahren weiter vereinfachen und digitalisieren. Dazu hat das Kabinett am 21.1.2026 den Entwurf eines „Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ beschlossen.

Arbeitsrecht //

Ansprüche von Arbeitnehmern auf Urlaub und – selten – auf Urlaubsabgeltung

Jeder Arbeitnehmer i. S. des § 2 Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG). Die Gewährung von Urlaub und eine etwaige Abgeltung von Urlaub gem. § 7 Abs. 4 BUrlG führt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder zu Konflikten. In jüngerer Zeit hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der „Neugewährung“ von Urlaub, der für den Arbeitnehmer wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne in der Corona-Pandemie nicht den erwünschten Erholungseffekt hatte, mit dem vertraglich ausgeschlossenen Verfall von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankung einer Arbeitnehmerin und der Berechnung von Abgeltungsansprüchen nach beendetem Arbeitsverhältnis befasst.

Arbeits- und Steuerrecht //

Arbeits-, Steuer- und Sozialrechtliches zur Aktivrente sowie praktische Hinweise für das Lohnbüro

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) v. 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 361) ist am 1.1.2026 in Kraft getreten. Mit der Aktivrente soll ein gezielter Anreiz gesetzt werden, das Erwerbspotenzial älterer Menschen besser zu nutzen. Flankiert wird der Steueranreiz durch Einschränkungen beim sog. Vorbeschäftigungsverbot.

Sozialrecht //

Auswirkungen des SGB VI-Anpassungsgesetzes im Personalbüro

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG) v. 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 355 v. 23.12.2025) verfolgt der Gesetzgeber u. a. eine (weitere) Modernisierung der Sozialverwaltung. So wird bspw. punktuell der rechtssichere Einsatz von KI-Modellen ermöglicht. Einige Inhalte sind aber auch für die Arbeit im Personalbüro von Belang.

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