Vollstreckbarkeit von Entscheidungen in Großbritannien
Für die Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Großbritannien bestehen zwei Abkommen - das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (HGÜ) und seit Juli 2025 zusätzlich das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen (HAVÜ).