Die Haftung von Personen für Steuerschulden einer Gesellschaft in Tschechien
Die persönliche Haftung für Steuerrückstände von Gesellschaften in Tschechien hat durch jüngste Urteile des Obersten Verwaltungsgerichts Auftrieb bekommen. Die Grundsätze ermuntern die Finanzverwaltung, die Steuer auf diesem Wege einzutreiben, wenn die Gesellschaft vermögenslos geworden ist.