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Zivil- & Erbrecht

Prozessrecht //

Einstweiliger Rechtsschutz bei wechselseitiger Abberufung von GmbH-Geschäftsführern

Das KG Berlin (Beschluss v. 23.9.2025 - 2 U 20/25) hat sich mit dem umstrittenen Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes bei wechselseitiger Abberufung von GmbH-Geschäftsführern in einer Zweipersonen-Gesellschaft befasst. In der Entscheidung hat das Gericht im Einklang mit hierzu bereits ergangener Rechtsprechung die im Wettbewerbsrecht entwickelten Vorgaben an die Dringlichkeit von Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes auf das Gesellschaftsrecht übertragen.

Mietrecht //

Green Lease – Nachhaltigkeit im Gewerberaummietrecht

Die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung von Gebäuden können eine wichtige Rolle in der Unternehmensphilosophie spielen. Der Abschluss von „grünen Mietverträgen“ („Green Leases“), die Vertragsklauseln enthalten, durch die nachhaltige Ziele verwirklicht werden sollen, kann also intrinsisch motiviert sein, wenn die Vertragsparteien tatsächlich ein eigenes Interesse daran haben, diese Ziele zu erreichen. Aber bestimmte Marktteilnehmer werden auch durch regulatorische Vorgaben der Europäischen Union (EU) dazu gezwungen.

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Corona //

Haftung für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer Schutzimpfung (BGH)

Der BGH hat sich mit der Frage befasst, wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7.4.2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet, die in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde. Danach trifft die Verantwortlichkeit für etwaige Aufklärungs- und Behandlungsfehler grundsätzlich nicht den behandelnden Arzt, sondern den Staat (BGH, Urteil v. 9.10.2025 - III ZR 180/24).

Fokus //

Fokus: Verbraucherschutz – Kündigungsschaltfläche auch bei automatisch endenden Verträgen?

Der BGH hatte über Folgendes zu urteilen: Ist die Einrichtung einer Kündigungsschaltfläche für ordentliche und außerordentliche Kündigungen eines im Internet geschlossenen Vertrags auch dann auf einer Internetseite einzurichten, wenn der Vertrag nur eine Einmalzahlung vorsieht und ohne Kündigung am Ende der Laufzeit von zwölf Monaten endet (BGH, Urteil v. 22.5.2025 - I ZR 161/24, NAAAJ-93371)?

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Pfändung: Freigrenzen angepasst

Die Pfändungsfreigrenzen wurden Anfang Juli 2025 angepasst. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt ab dem 1.7.2025 monatlich 1.559,99 € (bisher 1.491,75 €). Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen erhöht sich der Freibetrag. Bei einer unterhaltspflichtigen Person liegt die neue Freigrenze bei 2.149,99 €. Pfändungsfreigrenzen sollen das Existenzminimum von Schuldnern sichern, bei denen Lohn- oder Gehaltspfändungen durchgeführt werden. Gläubiger dürfen nur Beträge pfänden, die über dieser Freigrenze liegen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/1wjp8 und https://go.nwb.de/9rtgf.

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Verbraucherschutz //

Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlungsportalen - Frühere Vertragsverlängerungsklauseln eines solchen Portalbetreibers überwiegend wirksam (BGH)

Der BGH hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten Musterfeststellungsverfahren u.a. darüber zu entscheiden, ob Verträge zwischen der Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals (Musterbeklagte) und ihren Kunden über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt werden können. Laut BGH bestehe das Kündigungsrecht des § 627 Abs. 1 BGB nicht bei einem Vertrag über die Nutzung eines Online-Partnervermittlungsportals (BGH, Urteil v. 17.7.2025 - III ZR 388/23).

Eherecht //

Neues zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen bei Unternehmerehen

Im Fall der Scheidung einer sog. Unternehmerehe will vielfach ein Ehepartner die in einem Ehevertrag getroffenen Vereinbarungen nicht mehr gegen sich gelten lassen. Der Bundesgerichtshof (Beschluss v. 28.5.2025 - XII ZB 395/24, NAAAJ-94288) hat erneut klargestellt, dass der vertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs nicht automatisch sittenwidrig ist, solange der Vertrag unter fairen Bedingungen geschlossen wurde. Die Vertragsfreiheit der Eheleute gilt auch in einer Unternehmerehe bei klassischer Rollenverteilung mit einem weiten Gestaltungsspielraum.

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