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Online-Nachricht - Mittwoch, 28.05.2025

Gesetzgebung | Verlängerung der Mietpreisbremse geplant (BMJV)

Die neue Bundesregierung hat am ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse ("Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn") beschlossen. Das Gesetz sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zum vor. Die bisherigen Regelungen laufen zum aus.

Hintergrund: Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln zur Miethöhe, deren Zweck es ist, den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingeführt. Dort, wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt oder an dieser orientiert. Vielerorts geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete.

Hierzu führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) weiter aus:

  • Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Die Landesregierungen können betreffende Gebiete durch Rechtsverordnung bestimmen.

  • Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spätestens mit Ablauf des außer Kraft treten. Ohne eine Verlängerung fänden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem keine Anwendung mehr.

  • In ihrem jeweiligen Geltungsbereich hat die Mietpreisbremse den Mietanstieg zumindest moderat verlangsamt. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse würde dazu führen, dass die die Mieten bei Wiedermietung schneller ansteigen würden. Das trifft insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen und kann zu einer beschleunigten Verdrängung führen.

  • Mit der nunmehr beschlossenen Formulierungshilfe soll die Verordnungsermächtigung für die Mietpreisbremse bis zum verlängert werden. Den Landesregierungen wird so ermöglicht, durch Rechtsverordnung auch über den hinaus Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen, in denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gelangen soll.

Hinweise:

Die Verlängerung der Mietpreisbremse sollte eigentlich bereits in der letzten Legislaturperiode beschlossen werden. Wegen des vorzeitigen Endes der Regierungskoalition wurde das Gesetz allerdings nicht mehr verabschiedet.

Die nun beschlossene Formulierungshilfe des Gesetzes "zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn" soll nun in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Die Formulierungshilfe ist auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.

Quelle: u.a. BMJV, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
VAAAJ-92421