Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Haftung von Personen für Steuerschulden einer Gesellschaft in Tschechien
Das Institut der persönlichen Haftung für Steuerrückstände juristischer Personen ist im tschechischen Steuerrecht nicht neu. Doch zeigen die jüngsten Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts der Tschechischen Republik, dass dieser rechtliche Mechanismus an Bedeutung gewinnt. Die Finanzverwaltung beginnt damit, ihn häufiger anzuwenden. Dies betrifft meist Fälle, in denen es nicht möglich ist, die Bezahlung einer Steuer direkt von der Gesellschaft zu erwirken, weil diese gezielt zur Begehung von (Umsatzsteuer-)Betrug genutzt wurde und im Anschluss vermögenslos ist.
.
I. Steuerhaftung als Mittel zur Sicherung von Steuerschulden
In vielen Fällen handelt es sich hierbei um Gesellschaften ohne wirkliche Geschäftstätigkeit, die aber formal als Unternehmer (Umsatzsteuerzahler) auftreten. Nachdem diese Gesellschaften zur Erlangung widerrechtlicher Steuervorteile missbraucht wurden, werden sie i. d. R. liquidiert oder sind vermögenslos. In solchen Situationen sucht der tschechische Staat nach einer Alternative, um den geschuldeten Betrag (zurück-) zu erhalten. Hier kommt das Institut der Haftung ins Spiel; es...