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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht //

Wirksamkeit einer fehlerhaften Geschäftsführerbestellung nach satzungsdurchbrechendem Beschluss?

Kann die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers wirksam sein, wenn sie gegen eine satzungsmäßige Befristung verstößt? Wohl nicht, wenn man die Rechtsprechung des BGH zu satzungsdurchbrechenden Beschlüssen in der GmbH zugrunde legt. Die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers über die satzungsmäßig erlaubte Befristung hinaus wirkt nicht nur punktuell und ist daher nichtig. Hat der Geschäftsführer die Bestellung angenommen und wurde das Organverhältnis in Vollzug gesetzt, werden die Handlungen des fehlerhaft bestellten Geschäftsführers aber behandelt wie solche eines korrekt bestellten Geschäftsführers.

Fokus //

Fokus: Zahlung auf fremde Schuld und Insolvenzanfechtung gemäß § 134 Abs. 1 InsO

Der BGH hatte Folgendes zu entscheiden: Ist eine Zahlung auf eine fremde Schuld als unentgeltliche Leistung gemäß § 134 Abs. 1 InsO anfechtbar, wenn die Forderung des Leistungsempfängers gegen seinen eigenen Schuldner zum Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich wertlos war? Lesen Sie im Folgenden, warum das Urteil des OLG Köln vom BGH aufgehoben wurde und die Insolvenzanfechtung des Insolvenzverwalters gelang (BGH, Urteil v. 31.7.2025 - IX ZR 160/24, LAAAJ-97997).

Gesellschaftsrecht //

Haftung des GmbH Geschäftsführers für Risikogeschäfte

Unternehmerische Entscheidungen des GmbH-Geschäftsführers unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Dabei dürfen nach den Grundsätzen der „Business Judgement Rule“ Risiken eingegangen werden. Das OLG Brandenburg (Urteil v. 9.4.2025 - 4 U 144/23) hat sich mit einem Sachverhalt befasst, in dem der Geschäftsführer existenzgefährdende Risiken für die städtische GmbH einging.

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Gesellschaftsrecht //

Vorliegen eines Scheingeschäfts bzgl. der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei bewusst nicht beurkundeter Treuhandabrede (FG)

Wird ein Treuhandvertrag hinsichtlich bereits existenter GmbH-Geschäftsanteile nicht notariell beurkundet und damit formunwirksam geschlossen und dabei die Formunwirksamkeit – wegen Nichtbeachtung des Formzwangs gemäß § 15 Abs. 4 GmbHG – bewusst in Kauf genommen, ist der Erwerb der Geschäftsanteile durch den Treuhänder ein nach § 41 Abs. 2 AO unbeachtliches Scheingeschäft, durch das die (fortbestehende) Gesellschafterstellung des Treugebers verdeckt werden soll. Die Formnichtigkeit einer Treuhandabrede bzgl. GmbH-Geschäftsanteilen als Grundgeschäft kann gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG geheilt werden, wenn die Anteilsabtretung selbst in der nach § 15 Abs. 3 GmbHG erforderlichen Form (notarielle Beurkundung) vollzogen wird. Aufgrund des dadurch insgesamt wirksamen zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfts – der Treuhandabrede – können die GmbH-Anteile gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO wirtschaftlich dem Treugeber zugerechnet werden.

Gesellschaftsrecht //

Die Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH ist kein Arbeitsvertrag, sondern ein auf die Geschäftsbesorgung durch Ausübung des Geschäftsführeramts gerichteter freier Dienstvertrag. Da ein Arbeitsverhältnis nicht vorliegt, finden die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) keine Anwendung. Umstritten ist aber, welche Vorschriften dann Anwendung finden, insbesondere, auf welche „Schutzvorschriften“ sich der Geschäftsführer berufen kann und inwiefern vertragliche Abweichungen vereinbart werden können.

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Verfahrensrecht/Insolvenzrecht //

Prozessführungsbefugnis des Insolvenzschuldners bei Insolvenzeröffnung zwischen Einspruchsentscheidung und Klage (BFH NV)

Hat ein Finanzprozess eine festgesetzte und noch nicht entrichtete Steuer zum Gegenstand, ist der Schuldner nur zur Aufnahme des Prozesses berechtigt, wenn er die angemeldete Steuerforderung nach Maßgabe der Insolvenzordnung bestritten und innerhalb von einem Monat seinen Widerspruch durch Aufnahme des Prozesses verfolgt hat. Wiedereinsetzungsmöglichkeiten bleiben unberührt (BFH, Beschluss v. 6.8.2025 - X B 117/23, NV; veröffentlicht am 2.10.2025).

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Gesellschaftsrecht //

Grundbucheintragung einer GbR als eGbR (BGH)

Eine nach bisherigem Recht unter Eintragung ihrer Gesellschafter im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss sich im Gesellschaftsregister registrieren und anschließend als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) in das Grundbuch eintragen lassen, bevor eine nach dem 31.12.2023 beantragte Übertragung des Grundstücks im Grundbuch vollzogen werden kann.

Gesellschaftsrecht //

Wirksame Anmeldung einer Umwandlung auch mit nachgereichter Schlussbilanz

Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss v. 18.3.2025 - II ZB 1/24, HAAAJ-91497) und das KG Berlin (Beschluss v. 20.2.2025 - 22 W 64/24, JAAAJ-91213) haben sich kürzlich mit der Frage befasst, zu welchem Zeitpunkt eine Schlussbilanz für eine wirksame Anmeldung einer Umwandlung eingereicht sein muss (vgl. § 17 Abs. 2 UmwG). Die Gerichte vertreten hierzu unterschiedliche Auffassungen.

Gesellschaftsrecht //

Die GmbH & Co. KG als Einheitsgesellschaft

Die GmbH & Co. KG ist eine weit verbreitete Rechtsformkombination, die die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit den Vorteilen einer Personengesellschaft verbindet. Eine besondere Ausprägung, die zunehmend beliebter ist, ist die sog. Einheitsgesellschaft, bei der die Kommanditgesellschaft (KG) selbst die alleinige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH ist. Dieser Aufbau unterscheidet sie von der beteiligungsidentischen GmbH & Co. KG, bei der die Kommanditisten gleichzeitig auch die Gesellschafter der Komplementär-GmbH sind.

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Gesetzgebung //

Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten (BMF)

Die Bundesregierung hat am 6.8.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung soll dazu dienen, Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequent verfolgen zu können und einen wirksamen Steuervollzug zu gewährleisten.

Gesellschafts- und Erbrecht //

Niederschwellige Entstehung einer GbR kann für Überraschungen sorgen

Die Grundlagen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) sind Basiswissen. Eine GbR ist „niedrigschwellig“ gegründet, da kein Mindestkapital erforderlich und keine Eintragung ins Handelsregister notwendig sind. Spannende Fragen zur GbR können nicht nur gesellschafts-, sondern auch erbrechtlicher Natur sein. Nach dem Tod eines Gesellschafters können dessen Erben mit unliebsamen Folgen der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des Erblassers konfrontiert werden. Eine Entscheidung des OLG München (Urteil v. 13.11.2024 - 7 U 2821/22) zeigt die Schnittstellen zwischen Gesellschafts- und Erbrecht und die große Bedeutung der „sauberen“ Formulierung von gesellschaftsvertraglichen Klauseln zu Abfindungsansprüchen.

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